Beiträge vom Januar, 2009

 

Definition “unvollständige Maschine”

Samstag, 17. Januar 2009 18:38

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2 g:

„Eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antriebssystem stellt eine unvollständige Maschine dar. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie zu bilden.”

Weitere Erläuterungen zu unvollständigen Maschinen: Link zu Originaldokument im PDF Guide zur Umsetzung der Maschinenrichtlinie § 46.

Weitere Themen:

Thema: Definitionen | Kommentare deaktiviert | Autor: Ing. Helmut Frick

 

Ist für Maschinen, die in die Schweiz geliefert werden, eine CE-Kennzeichnung erforderlich?

Mittwoch, 14. Januar 2009 12:14

Die Schweiz hat in seiner Umsetzung auf die formale Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung verzichtet, da es sich bei diesem Zeichen um ein europäisches Zeichen handelt, das man nicht einfach “kopieren” wollte. Alle anderen Anforderungen sind aber in weiten Bereichen 1:1 umgesetzt (Konformitätsbewertung, Risikobeurteilung, technische Unterlagen,…). Selbstverständlich dürfen Maschinen, die aus anderen Ländern in die Schweiz geliefert werden, das CE-Kennzeichen tragen.

Hinweis:

In der Schweiz regelt die “Verordnung über die Sicherheit von Maschinen” (Maschinenverordnung, MaschV) das Inverkehrbringen und die nachträgliche Kontrolle (Marktüberwachung) von Maschinen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Weblinks:

Thema: CE-Beauftragter, Qualitätssicherung, Verkauf | Kommentare deaktiviert | Autor: Ing. Helmut Frick