Beiträge vom Februar, 2009

 

Fallen Sicherheitsbauteile in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Samstag, 7. Februar 2009 18:41

Ja. Der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie (Link zu Originaldokument im PDF Art. 1) nennt unter anderem auch Sicherheitsbauteile als zutreffend.

Vorsicht! Entsprechend Link zu Originaldokument im PDF Artikel 1 (2a) sind von der Maschinenrichtlinie u. a. ausgenommen:

“Sicherheitsbauteile, die als Ersatzteile zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und die vom Hersteller der Ursprungsmaschine geliefert werden.”

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Muss ein Hersteller einer “unvollständigen Maschine” eine Betriebsanleitung mitliefern?

Samstag, 7. Februar 2009 16:12

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Ist es möglich, die Betriebsanleitung ausschließlich in elektronischer Form (z.B. als PDF-Dokument) zu liefern?

Samstag, 7. Februar 2009 12:19

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Definition “Zuverlässigkeit (einer Maschine)”

Samstag, 7. Februar 2009 11:16

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.2:

Fähigkeit einer Maschine oder von deren Teilen oder Ausrüstung, eine geforderte Funktion unter festgelegten Bedingungen und für einen vorgegebenen Zeitraum ohne Ausfall zu erfüllen

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Definition “Restrisiko”

Samstag, 7. Februar 2009 11:14

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.13:

Risiko, das verbleibt, nachdem Schutzmaßnahmen getroffen wurden

ANMERKUNG 1: In dieser Internationalen Norm wird unterschieden zwischen:

  • dem Restrisiko, nachdem Schutzmaßnahmen durch den Konstrukteur getroffen wurden;
  • dem Restrisiko, welches verbleibt, nachdem sämtliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

ANMERKUNG 2: Siehe auch Bild 2.

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Definition “Schaden”

Samstag, 7. Februar 2009 11:13

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.5:

physische Verletzung oder Gesundheitsschädigung

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Definition “relevante Gefährdung”

Samstag, 7. Februar 2009 11:13

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.7:

Gefährdung, die als an der Maschine vorhanden oder mit ihrem Einsatz verbunden festgestellt wurde

ANMERKUNG 1: Eine relevante Gefährdung wird als Ergebnis eines Verfahrensschrittes nach Abschnitt 5 festgestellt.

ANMERKUNG 2: Dieser Begriff wurde als grundsätzliche Terminologie für Typ-B- und Typ-C-Normen aufgenommen.

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Definition “signifikante Gefährdung”

Samstag, 7. Februar 2009 11:12

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.8:

Gefährdung, die als relevant festgestellt wurde und die vom Konstrukteur spezielle Maßnahmen erfordert, um das Risiko entsprechend der Risikobeurteilung auszuschließen oder zu reduzieren

ANMERKUNG: Dieser Begriff wurde als grundsätzliche Terminologie für Typ-B- und Typ-C-Normen aufgenommen.

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Definition “Risikobeurteilung”

Samstag, 7. Februar 2009 11:11

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.17:

Gesamtheit des Verfahrens, das eine Risikoanalyse und Risikobewertung umfasst

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Definition “Risikoanalyse”

Samstag, 7. Februar 2009 11:11

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.15:

Kombination aus Festlegung der Grenzen der Maschine, Identifizierung der Gefährdungen und Risikoeinschätzung

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Definition “Risikoeinschätzung”

Samstag, 7. Februar 2009 11:10

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.14:

Bestimmung des wahrscheinlichen Ausmaßes eines Schadens und der Wahrscheinlichkeit seines Eintritts

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Definition “Risikobewertung”

Samstag, 7. Februar 2009 11:10

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.16:

auf der Risikoanalyse beruhende Beurteilung, ob die Ziele zur Risikominderung erreicht wurden

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Definition “hinreichende Risikominderung”

Samstag, 7. Februar 2009 11:09

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.18:

Risikominderung, die unter Berücksichtigung des Standes der Technik zumindest den gesetzlichen Anforderungen entspricht

ANMERKUNG: Kriterien, mit Hilfe derer bestimmt werden kann, wann eine hinreichende Risikominderung erreicht wurde, sind in 5.6.2 angegeben.

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Definition “Schutzmaßnahme”

Samstag, 7. Februar 2009 11:08

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.19:

Mittel zur vorgesehenen Minderung des Risikos, umgesetzt vom:

  • Konstrukteur (inhärent sichere Konstruktion, technische Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen, Benutzerinformation) und/oder
  • Benutzer (Organisation: sichere Arbeitsverfahren, Überwachung, Betriebserlaubnis zur Ausführung von Arbeiten; Bereitstellung und Anwendung zusätzlicher Schutzeinrichtungen; Anwendung persönlicher Schutzausrüstungen; Ausbildung)

ANMERKUNG: Siehe Bild 2.

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Definition “inhärent sichere Konstruktion”

Samstag, 7. Februar 2009 11:06

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.20:

Schutzmaßnahme, die entweder Gefährdungen beseitigt oder die mit den Gefährdungen verbundenen Risiken vermindert, indem ohne Anwendung von trennenden oder nichttrennenden Schutzeinrichtungen die Konstruktions- oder Betriebseigenschaften der Maschine verändert werden

ANMERKUNG: Siehe 6.2.

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Definition “technische Schutzmaßnahmen”

Samstag, 7. Februar 2009 10:02

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.21:

Schutzmaßnahme, bei der Schutzeinrichtungen zur Anwendung kommen, um Personen vor Gefährdungen zu schützen, die durch inhärent sichere Konstruktion nicht in angemessener Weise beseitigt werden können, oder vor Risiken zu schützen, die dadurch nicht ausreichend vermindert werden können

ANMERKUNG: Siehe 6.3.

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Definition “Benutzerinformation”

Samstag, 7. Februar 2009 10:01

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.22:

Schutzmaßnahme, die aus Kommunikationselementen besteht (z. B. Texte, Wörter, Zeichen, Signale, Symbole, Diagramme), die einzeln oder gemeinsam verwendet werden, um Informationen an den Benutzer weiterzugeben

ANMERKUNG: Siehe 6.4.

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Definition “Schutzeinrichtung”

Samstag, 7. Februar 2009 9:57

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.26:

“trennende oder nicht trennende Schutzeinrichtung”

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Definition “verriegelte trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung”

Samstag, 7. Februar 2009 9:46

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.27.5:

trennende Schutzeinrichtung mit einer Verriegelungseinrichtung und einer Zuhaltung, damit zusammen mit dem Steuerungssystem der Maschine die folgenden Funktionen ausgeführt werden:

  • die mit der trennenden Schutzeinrichtung „abgesicherten” gefährdenden Maschinenfunktionen können nicht ausgeführt werden, bevor die trennende Schutzeinrichtung geschlossen und zugehalten  ist;
  • die trennende Schutzeinrichtung bleibt geschlossen und zugehalten, bis das Risiko durch die mit der trennenden Schutzeinrichtung „abgesicherten” gefährdenden Maschinenfunktionen nicht mehr vorliegt;
  • die mit der trennenden Schutzeinrichtung „abgesicherten” gefährdenden Maschinenfunktionen können ausgeführt werden, sobald die trennende Schutzeinrichtung geschlossen und zugehalten ist. Das Schließen und Zuhalten der trennenden Schutzeinrichtung löst nicht selbsttätig die gefährdenden Maschinenfunktionen aus

ANMERKUNG: ISO 14119 beschreibt detaillierte Vorkehrungen.

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Definition “verriegelte trennende Schutzeinrichtung”

Samstag, 7. Februar 2009 9:45

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.27.4:

trennende Schutzeinrichtung mit einer Verriegelungseinrichtung, damit zusammen mit dem Steuerungssystem der Maschine die folgenden Funktionen ausgeführt werden:

  • die mit der trennenden Schutzeinrichtung „abgesicherten” gefährdenden Maschinenfunktionen können nicht ausgeführt werden, bevor die trennende Schutzeinrichtung geschlossen ist;
  • ein Stoppbefehl wird ausgelöst, wenn die trennende Schutzeinrichtung während gefährdender Maschinenfunktionen geöffnet wird;
  • die mit der trennenden Schutzeinrichtung „abgesicherten” gefährdenden Maschinenfunktionen können ausgeführt werden, sobald die trennende Schutzeinrichtung geschlossen ist. Das Schließen der trennenden Schutzeinrichtung löst nicht selbsttätig die gefährdenden Maschinenfunktionen aus

ANMERKUNG: ISO 14119 beschreibt detaillierte Vorkehrungen.

Neben dieser trennenden Schutzeinrichtungen nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

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Definition “bewegliche trennende Schutzeinrichtung”

Samstag, 7. Februar 2009 9:43

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.27.2:

trennende Schutzeinrichtung, die ohne Verwendung von Werkzeugen geöffnet werden kann

Neben dieser trennenden Schutzeinrichtungen nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

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Definition “feststehende trennende Schutzeinrichtung”

Samstag, 7. Februar 2009 9:40

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.27.1:

trennende Schutzeinrichtung, die so befestigt ist (z. B. durch Schrauben, Muttern, Schweißen), dass sie nur mit Hilfe von Werkzeugen oder durch Zerstörung der Befestigungsmittel geöffnet oder entfernt werden kann

Neben dieser trennenden Schutzeinrichtungen nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

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Definition “trennende Schutzeinrichtung mit Startfunktion”

Samstag, 7. Februar 2009 9:35

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.27.6:

besondere Ausführung einer verriegelten trennenden Schutzeinrichtung, die bei Erreichen ihrer Schließstellung einen Befehl zum Auslösen der gefährdenden Maschinenfunktion(en) ohne Anwendung einer gesonderten Anlaufsteuerung gibt

ANMERKUNG: Siehe 6.3.3.2.5 hinsichtlich detaillierter Festlegungen zu den Anwendungsbedingungen.

Neben dieser trennenden Schutzeinrichtungen nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

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Definition “Schrittschaltung”

Samstag, 7. Februar 2009 9:16

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28.9:

Steuerungseinrichtung, bei der eine einzelne Betätigung im Zusammenwirken mit der Steuerung der Maschine nur eine begrenzte Wegstrecke eines Maschinenteiles erlaubt

Neben dieser trennenden Schutzeinrichtungen nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

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Definition “Begrenzungseinrichtung”

Samstag, 7. Februar 2009 9:15

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28.8:

Einrichtung, die verhindert, dass eine Maschine oder (ein) gefährdende(r) Maschinenzustand(zustände) eine vorgegebene Grenze (räumliche Grenze, Druckgrenze, Lastmomentgrenze usw.) überschreitet

Neben dieser trennenden Schutzeinrichtungen nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

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Definition “durch Formschluss wirkende Schutzeinrichtung”

Samstag, 7. Februar 2009 9:13

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28.7:

Einrichtung, die in einen Mechanismus ein mechanisches Hindernis (z.B. Keil, Spindel, Strebe, Anschlag) einführt, das durch seine Eigenfestigkeit jede gefährdende Bewegung verhindern kann

Neben dieser trennenden Schutzeinrichtungen nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

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Definition “aktive optoelektronische Schutzeinrichtung (AOPD)”

Samstag, 7. Februar 2009 9:12

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28.6:

(active opotoelectronic protective device)

Einrichtung, deren Abtastfunktion durch aussendende und empfangende optoelektronische Bauteile erfolgt;
durch Empfangsunterbrechung der im Gerät erzeugten optischen Strahlung wird die Anwesenheit eines undurchsichtigen Gegenstandes im festgelegten  Wirkungsbereich nachgewiesen

ANMERKUNG: IEC 61496 stellt detaillierte Festlegungen zur Verfügung.

Neben dieser nichttrennenden Schutzeinrichtungen nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von nichttrennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

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Definition “Zweihandschaltung”

Samstag, 7. Februar 2009 9:11

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28.4:

Steuerungseinrichtung, die mindestens die gleichzeitige Betätigung durch beide Hände erfordert, um gefährdende Maschinenfunktionen in Gang zu setzen und aufrechtzuerhalten, und so eine Schutzmaßnahme nur für die Person bietet, die die Steuerungseinrichtung betätigt

ANMERKUNG: ISO 13851 stellt detaillierte Festlegungen zur Verfügung.

Neben dieser nichttrennenden Schutzeinrichtungen nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von nichttrennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

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Definition “Zustimmungseinrichtung”

Samstag, 7. Februar 2009 9:08

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28.2:

zusätzliche handbetätigte Einrichtung, die in Verbindung mit einer Anlaufsteuerung benutzt wird, und die bei ständiger Betätigung die Funktion der Maschine zulässt

Neben dieser trennenden Schutzeinrichtungen nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

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Definition “Verriegelungseinrichtung / Verriegelung”

Samstag, 7. Februar 2009 9:07

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28.1:

mechanische, elektrische oder sonstige Art einer Einrichtung, die den Zweck hat, die Ausführung von gefährdenden Maschinenfunktionen unter festgelegten Bedingungen zu verhindern (im   Allgemeinen so lange, wie die trennende Schutzeinrichtung nicht geschlossen ist)

Neben dieser nichttrennenden Schutzeinrichtungen nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von nichttrennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

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Definition “trennende Schutzeinrichtung”

Samstag, 7. Februar 2009 9:02

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.1.1. f:

Ein Maschinenteil, das Schutz mittels einer physischen Barriere bietet;

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.27:

technische Sperre, die als Teil der Maschine ausgelegt ist, um Schutz zu bieten

ANMERKUNG 1 Eine trennende Schutzeinrichtung darf entweder

  • allein wirken, wobei sie in diesem Fall nur dann wirksam ist, wenn sie „geschlossen” ist (bei einer beweglichen trennenden Schutzeinrichtung) oder „sicher in Stellung gehalten” wird (bei einer feststehenden trennenden Schutzeinrichtung), oder
  • in Verbindung mit einer Verriegelungseinrichtung mit oder ohne Zuhaltung, wobei der Schutz in diesem Fall unabhängig von der Stellung der trennenden Schutzeinrichtung sichergestellt wird.

ANMERKUNG 2 Je nach konstruktiver Ausführung darf eine trennende Schutzeinrichtung zum Beispiel als Gehäuse, Schild, Abdeckung, Schirm, Tür bzw. Verkleidung beschrieben werden.

ANMERKUNG 3 Die Benennungen für die Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen sind in 3.27.1 bis 3.27.6 definiert [Anm.: Siehe Links unten]. Siehe auch 6.3.3.2 und ISO 14120 zu den Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen und bezüglich zugehöriger Anforderungen.

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Definition “nichttrennende Schutzeinrichtung”

Samstag, 7. Februar 2009 8:53

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.1.1. g:

Eine Einrichtung ohne trennende Funktion, die allein oder in Verbindung mit einer trennenden Schutzeinrichtung das Risiko vermindert;

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28:

andere als eine trennende Schutzeinrichtung

ANMERKUNG: Beispiele für nichttrennende Schutzeinrichtungen sind unter 3.28.1 bis 3.28.9 aufgeführt (Siehe Links unten).

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Definition “sensitive Schutzeinrichtung (SPE)”

Samstag, 7. Februar 2009 8:52

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28.5:

(en: sensitve protective equipment)
Einrichtung für den Nachweis von Personen oder Körperteilen, die ein entsprechendes Signal an das Steuerungssystem übermittelt, um so das Risiko für die erkannten Personen zu vermindern

ANMERKUNG: Das Signal kann erzeugt werden, sobald sich eine Person oder ein Körperteil über eine festgelegte Grenze bewegt – z. B. in einen Gefährdungsbereich hinein – (Annäherungsreaktion) oder solange die Anwesenheit einer Person in einem festgelegten Bereich nachgewiesen wird (Anwesenheitsmeldung) oder in beiden Fällen.

Neben dieser nichttrennenden Schutzeinrichtungen nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von nichttrennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

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Definition “abweisende Schutzeinrichtung (Barriere)”

Samstag, 7. Februar 2009 8:20

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.29:

technisches Hindernis (niedrige Sperre, Geländer usw.), das die Zugangsmöglichkeit zu einem Gefährdungsbereich durch Blockierung des freien Zugangs einschränkt, ohne den Zugang zu diesem Bereich völlig zu verhindern

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Definition “Sicherheitsfunktion”

Samstag, 7. Februar 2009 8:19

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.30:

Funktion einer Maschine, wobei ein Ausfall dieser Funktion zur unmittelbaren Erhöhung des Risikos (der Risiken) führen kann

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Definition “unerwarteter Anlauf / unbeabsichtigter Anlauf”

Samstag, 7. Februar 2009 8:18

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.31:

Jeder unvorhergesehene Anlauf, der zu einer Gefährdung führt

ANMERKUNG 1: Dies kann z. B. verursacht werden durch:

  • einen Befehl zum Ingangsetzen, der durch einen Ausfall in der Steuerung oder einen äußeren Einfluss auf die Steuerung bewirkt wird;
  • einen Befehl zum Ingangsetzen durch unpassende Handlung an einer Anlaufsteuerung oder anderen Teilen der Maschine, wie einem Messfühler oder Leistungssteuerungselement;
  • Wiederherstellung der Energieversorgung nach einer Unterbrechung;
  • äußere/innere Einflüsse (Schwerkraft, Wind, Selbstzündung bei Verbrennungsmotoren usw.) auf Teile der Maschine.

ANMERKUNG 2: Der Anlauf einer Maschine beim normalen Ablauf eines automatischen Arbeitszyklusses ist nicht unbeabsichtigt, kann aber im Verständnis der Bedienperson als unerwartet  angesehen werden. In diesem Fall schließt die Vermeidung von Unfällen technische Schutzmaßnahmen mit ein (siehe 6.3).

ANMERKUNG 3: In Anlehnung an ISO 14118:2000, Definition 3.2.

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Definition “gleichartige Ausfälle”

Samstag, 7. Februar 2009 8:17

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.36:

Ausfälle von Einheiten, die durch den gleichen Ablauf gekennzeichnet sind

ANMERKUNG: Gleichartige Ausfälle sollten nicht mit Ausfällen aufgrund gemeinsamer Ursache verwechselt werden, da die gleichartigen Ausfälle unterschiedliche Ursachen haben können.

[IEV 191-04-24]

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Definition “Fehler / Fehlzustand”

Samstag, 7. Februar 2009 8:16

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.33:

Zustand einer Einheit, in dem sie unfähig ist, eine geforderte Funktion zu erfüllen, wobei die durch Wartung oder andere geplante Handlungen bzw. durch das Fehlen äußerer Mittel verursachte Funktionsunfähigkeit ausgeschlossen ist

[IEV 191-05-01]

ANMERKUNG 1: Ein Fehler ist oft das Ergebnis eines Ausfalls der Einheit selbst, er kann aber auch ohne vorherigen Ausfall vorhanden sein.

ANMERKUNG 2: Auf dem Gebiet von Maschinen wird der englische Begriff „fault” allgemein in Übereinstimmung mit der Definition in IEV 191-05-01 verwendet, dagegen werden der französische Begriff „défaut” und der deutsche Begriff „Fehler” eher als die Begriffe „Panne” und „Fehlzustand”, die im IEV mit dieser Definition vorkommen, verwendet.

ANMERKUNG 3: In der Praxis werden die Begriffe „Fehler” und „Ausfall” häufig gleichbedeutend benutzt.

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Definition “Ausfall”

Samstag, 7. Februar 2009 8:13

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.34:

Beendigung der Fähigkeit einer Einheit, eine geforderte Funktion zu erfüllen

ANMERKUNG 1: Nach einem Ausfall hat die Einheit einen Fehler.

ANMERKUNG 2: Der „Ausfall” ist ein Ereignis, im Unterschied zum „Fehler”, der einen Status wiedergibt.

ANMERKUNG 3: Das so definierte Konzept ist auf Software nicht anwendbar.

[IEV 191-04-01]

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Definition “Gefahr bringender Ausfall”

Samstag, 7. Februar 2009 8:11

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.32:

jede Fehlfunktion in der Maschine oder in deren Energieversorgung, die das Risiko erhöht

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Definition “Ausfälle aufgrund gemeinsamer Ursache”

Samstag, 7. Februar 2009 8:11

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.35:

Ausfälle verschiedener Einheiten aufgrund eines einzelnen Ereignisses, wobei sich diese Ausfälle nicht gegenseitig beeinflussen

ANMERKUNG: Ausfälle aufgrund gemeinsamer Ursache sollten nicht mit gleichartigen Ausfällen verwechselt werden.

[IEV 191-04-23]

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Definition “Handlungen im Notfall”

Samstag, 7. Februar 2009 8:05

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.39:

sämtliche Tätigkeiten und Funktionen im Notfall, die auf dessen Beendigung oder Behebung ausgerichtet sind

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Definition “Stillsetzen im Notfall”

Samstag, 7. Februar 2009 7:47

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.40:

Funktion, die

  • aufkommende Gefährdungen für Personen, Schäden an der Maschine oder zu laufenden Arbeiten abwenden oder bereits bestehende mindern soll, und
  • durch eine einzige Handlung einer Person auszulösen ist

ANMERKUNG: ISO 13850 stellt detaillierte Festlegungen zur Verfügung.

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Definition “vergleichende Emissionsdaten”

Samstag, 7. Februar 2009 7:44

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.42:

zu Vergleichszwecken gesammelte Emissionswerte ähnlicher Maschinen

ANMERKUNG: Für Geräuschemissionsvergleich siehe ISO 11689.

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Definition “Emissionswert”

Samstag, 7. Februar 2009 7:42

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.41:

numerischer Wert zur quantitativen Bestimmung einer von einer Maschine ausgehenden Emission (z. B. Lärm, Vibration, Gefahrstoffe, Strahlung)

ANMERKUNG 1: Emissionswerte sind Teil der Angaben zu den Eigenschaften einer Maschine und werden als Grundlage für die Risikobeurteilung verwendet.

ANMERKUNG 2: Der Begriff „Emissionswert” sollte nicht mit „Immissionswert” verwechselt werden; letzterer dient zur quantitativen Bestimmung der Emissionsexposition von Personen beim Einsatz der Maschine. Immissionswerte können unter Anwendung der Emissionswerte geschätzt werden.

ANMERKUNG 3: Emissionswerte werden vorzugsweise mit Hilfe genormter Verfahren gemessen und

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Definition “Notfall”

Samstag, 7. Februar 2009 7:39

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.38:

Gefährdungssituation, die dringend beendet werden muss oder dringender Abhilfe bedarf

ANMERKUNG: Ein Notfall kann eintreten

  • während des Normalbetriebs der Maschine (z. B. durch menschlichen Eingriff oder als Folge äußerer Einflüsse), oder
  • als Folge einer Fehlfunktion oder des Ausfalls irgendeines Teils der Maschine.

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