Beiträge vom März, 2009

 

Müssen Erzeugnisse, die auf Lager liegen, an die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst werden?

Mittwoch, 11. März 2009 18:37

Frage:

Eine Serienmaschine (Serientyp schon über längeren Zeitraum aktiv) wird z.B. im November 2009 fertig gestellt und enthält eine Konformitätserklärung nach der Maschinenrichtlinie 98/37/EG. Die Maschine befindet sich im Lager des Herstellers und wird nach dem 29.12.2009 verkauft. Muss vor dem Verkauf eine Anpassung an die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfolgen?

Antwort:

Ja. Es gilt der Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Erzeugnisses.

Anmerkung 1:

Antwort 3 der EU-Kommission vom 15.1.2007 (Link zu Originaldokument im PDF FAQ der EU-Kommission zur neuen Maschinenrichtlinie) enthält dazu diese Information:

“In cases where the manufacturer cannot be certain on what date individual products will be first placed on the market, providing the products concerned comply with both the current and the new Directives, he may establish an EC Declaration of conformity referring to both Directive 98/37/EC and Directive 2006/42/EC. The reference to Directive 98/37/EC should be removed from the EC Declaration of conformity after the 29th December 2009.”

Eine nicht amtliche Übersetzung der FAQs zur neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG finden Sie unter
Link zu Originaldokument im PDF http://www.dguv.de/bg-pruefzert/de/produktsicherheit/konformitaet/maschinenrichtlinie/uebergang/index.jsp

Anmerkung 2:

Es wäre natürlich denkbar, dass die Maschine sicherheitstechnisch auch den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht. Jedenfalls ist das zu prüfen.

Anmerkung 3:

Eine Anpassung müsste auch erfolgen, wenn sich während der Zeit, in der sich das Erzeugnis beim Hersteller auf Lager befindet, herausstellt, dass das Erzeugnis nicht mehr der bzw. den EG-Richtlinien entspricht, für die die Konformitätserklärung ausgestellt wurde. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn sich der Stand der Technik geändert hat.

Es wäre zum Beispiel denkbar, dass in der Konformitätserklärung bestimmte (harmonisierte) Normen angeführt sind, die zwischenzeitlich ihre Gültigkeit verloren haben. In diesem Fall ist eine Überprüfung erforderlich, ob das Erzeugnis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Inverkehrbringens noch den gesetzlichen Vorgaben der EG-Richtlinien entspricht.

Thema: CE-Beauftragter, Qualitätssicherung | Kommentare deaktiviert | Autor: Frick, Hüning, Schulze

 

Definition “Inverkehrbringen”

Mittwoch, 11. März 2009 18:30

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2 h:

“Die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung.”

Thema: Definitionen | Kommentare deaktiviert | Autor: Ing. Helmut Frick

 

Definition “auswechselbare Ausrüstung”

Mittwoch, 11. März 2009 18:22

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2 b:

“Eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist.”

Anmerkung:

Da auswechselbare Ausrüstungen per Definition Maschinen sind (Link zu Originaldokument im PDF Art. 2, 1. Absatz) gelten die gleichen Anforderungen wie für Maschinen.

Thema: Definitionen | Kommentare deaktiviert | Autor: frick, hüning

 

Müssen/dürfen in der Einbauerklärung angewandte Normen angeführt werden?

Mittwoch, 11. März 2009 14:36

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Thema: CE-Beauftragter, Dokumentation, Konstruktion, Qualitätssicherung | Kommentare deaktiviert | Autor: Ing. Helmut Frick