Beiträge vom November, 2010

 

Definition “Betriebsmittel”

Dienstag, 23. November 2010 8:14

Gemäß Link zu Originaldokument im PDF EMV-Richtlinie Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a bezeichnet der Ausdruck:

„Betriebsmittel“ ein Gerät oder eine ortsfeste Anlage;

Dieser Unterscheidung liegt zu Grunde, dass für Geräte und ortsfeste Anlagen unterschiedliche Verfahren vorgeschrieben sind, die sicherstellen, dass die grundlegenden Anforderungen der EMV-Richtlinie erfüllt worden sind.

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Definition “Gerät”

Dienstag, 23. November 2010 8:10

Gemäß Link zu Originaldokument im PDF EMV-Richtlinie Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b bezeichnet der Ausdruck:

„Gerät“ einen fertigen Apparat oder eine als Funktionseinheit in den Handel gebrachte Kombination solcher Apparate, der bzw. die für Endnutzer bestimmt ist und elektromagnetische Störungen verursachen kann oder dessen bzw. deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann;

Als Geräte in diesem Sinne gelten auch folgende Definitionen gemäß Link zu Originaldokument im PDF EMV-Richtlinie Artikel 2 Absatz 2:

a) „Bauteile“ und „Baugruppen“, die dazu bestimmt sind, vom Endnutzer in ein Gerät eingebaut zu werden, und die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann;
b) „bewegliche Anlagen“, d. h. eine Kombination von Geräten und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen, die beweglich und für den Betrieb an verschiedenen Orten bestimmt ist.

Hinweise:

  • Geräte im Sinne der EMV-Richtlinie können auch in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen.
  • Für Geräte, die für den Einbau in ortsfeste Anlagen bestimmt sind und im Handel nicht erhältlich sind kann ein spezielles Verfahren gemäß Link zu Originaldokument im PDF Artikel 13 EMV-Richtlinie gewählt werden.

Hilfe und Beispiele zur leichteren Unterscheidung: Leitfaden zur Umsetzung der EMV-Richtlinie, Punkt 1.2

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Definition “Ortsfeste Anlage”

Dienstag, 23. November 2010 8:09

Gemäß Link zu Originaldokument im PDF EMV-Richtlinie Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c bezeichnet der Ausdruck:

„ortsfeste Anlage“ eine besondere Kombination von Geräten unterschiedlicher Art und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen, die miteinander verbunden oder installiert werden
und dazu bestimmt sind, auf Dauer an einem vorbestimmten Ort betrieben zu werden;

Hinweis:

Bei „bewegliche Anlagen“ handelt es sich um Geräte im Sinne der EMV-Richtlinie.

Hilfe und Beispiele: Leitfaden zur Umsetzung der EMV-Richtlinie, Punkt 1.2.4

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Ist die Niederspannungsrichtlinie parallel zur Maschinenrichtlinie anzuwenden?

Donnerstag, 11. November 2010 18:51

Antwort:

Nein. Maschinen, die in den Anwendungsbereich der  Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen, müssen entsprechend Link zu Originaldokument im PDF Anhang I, Abschnitt 1.5.1 der Maschinenrichtlinie auch jene sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen, welche die elektrische Energieversorgung betreffen:

Eine mit elektrischer Energie versorgte Maschine muss so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein, dass alle von Elektrizität ausgehenden Gefährdungen vermieden werden oder vermieden werden können.

Die Schutzziele der Richtlinie 73/23/EWG [Anm. 73/23/EWG = Vorgängerrichtlinie der aktuellen Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG] gelten für Maschinen. In Bezug auf die Gefährdungen, die von elektrischem Strom ausgehen, werden die Verpflichtungen betreffend die Konformitätsbewertung und das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Maschinen jedoch ausschließlich durch die vorliegende Richtlinie [Anm. = Maschinenrichtlinie] geregelt.

Die Konformitätsbewertung und -erklärung erfolgt also ausschließlich nach der Maschinenrichtlinie. Daher sollte die Link zu Originaldokument im PDF Niederspannungsrichtlinie in der Konformitätserklärung nach der Maschinenrichtlinie NICHT mehr genannt werden!

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Definition “Stand der Technik”

Donnerstag, 11. November 2010 16:44

Die Begriffe

  • Stand der Technik
  • Anerkannte Regeln der Technik
  • Stand von Wissenschaft und Technik

wurden im Link zu Originaldokument im PDF CE-InfoService Nr. 5 vom 25.5.2010 von Prof. Dr. Wilrich erläutert.

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Definition “Stand von Wissenschaft und Technik”

Donnerstag, 11. November 2010 16:43

Die Begriffe

  • Stand der Technik
  • Anerkannte Regeln der Technik
  • Stand von Wissenschaft und Technik

wurden im Link zu Originaldokument im PDF CE-InfoService Nr. 5 vom 25.5.2010 von Prof. Dr. Wilrich erläutert.

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Definition “allgemein anerkannte Regeln der Technik”

Donnerstag, 11. November 2010 16:42

Die Begriffe

  • Stand der Technik
  • Anerkannte Regeln der Technik
  • Stand von Wissenschaft und Technik

wurden im Link zu Originaldokument im PDF CE-InfoService Nr. 5 vom 25.5.2010 von Prof. Dr. Wilrich erläutert.

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Definition “sicherheitsbezogenes elektrisches Steuerungssystem”

Montag, 8. November 2010 10:14

EN 62061:2010-01-01, Abschnitt 3.2.4:

sicherheitsbezogenes elektrisches Steuerungssystem
(en: Safety-Related Electrical Control System (
SRECS ))
elektrisches Steuerungssystem einer Maschine, dessen Ausfall zu einer unmittelbaren Erhöhung des Risikos (der Risiken) führt

ANMERKUNG  Ein SRECS schließt alle Teile eines elektrischen Steuerungssystems ein, deren Ausfall zu einer Reduzierung oder einem Verlust der funktionalen Sicherheit führen kann. Dies kann sowohl Schaltungsteile zur elektrischen Stromversorgung als auch Steuerkreise einschließen.

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