Für welche Maschinen gelten die zusätzlichen Anforderungen gamäß Anhang 1 Teil 5 der Maschinenrichtlinie?
Donnerstag, 24. März 2011 9:32
Die Maschinenrichtlinie definiert in
Anhang I (5) zusätzliche Anforderungen an Maschinen, die zum Einsatz unter Tage bestimmt sind.
Frage:
Gelten diese zusätzlichen Anforderungen nur für den Schreitausbau, oder sind auch andere Maschinen wie z.B. Tunnelbohrmaschinen oä. davon betroffen?
Antwort:
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Thema: CE-Beauftragter, Dokumentation, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Hüning, Schulze