Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2 k:
„Die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Richtlinie erfassten Maschine in der Gemeinschaft;“
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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2 k:
„Die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Richtlinie erfassten Maschine in der Gemeinschaft;“