Definition „Maschine, von der aufgrund ihrer Beweglichkeit Gefährdungen ausgehen“

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 3.1.1. a:

„Ist

  • eine Maschine, die bei der Arbeit entweder beweglich sein muss oder kontinuierlich oder halbkontinuierlich zu aufeinander folgenden festen Arbeitsstellen verfahren werden muss, oder
  • eine Maschine, die während der Arbeit nicht verfahren wird, die aber mit Einrichtungen ausgestattet werden kann, mit denen sie sich leichter an eine andere Stelle bewegen lässt.“