Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.1.1. i:
„Die Verwendung einer Maschine in einer laut Betriebsanleitung nicht beabsichtigten Weise, die sich jedoch aus leicht absehbarem menschlichem Verhalten ergeben kann.“
CE-Wissen – Kostenlose Informationen zu CE und Produktsicherheit
IBF – IHR PARTNER ZUR EFFIZIENTEN CE-KENNZEICHNUNG
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.1.1. i:
„Die Verwendung einer Maschine in einer laut Betriebsanleitung nicht beabsichtigten Weise, die sich jedoch aus leicht absehbarem menschlichem Verhalten ergeben kann.“