Definition „vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung“
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.1.1. i:
„Die Verwendung einer Maschine in einer laut Betriebsanleitung nicht beabsichtigten Weise, die sich jedoch aus leicht absehbarem menschlichem Verhalten ergeben kann.“
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