Fallen Maschinen auch in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/125/EG (Öko-Design-Richtlinie)?
Antwort:
Ja, sofern es sich um „energieverbrauchsrelevante Produkte“ im Sinne der Öko-Design-Richtlinie handelt.
Gemäß den Begriffsbestimmungen (Artikel 2 Buchstabe 1) der Richtlinie 2009/125/EG bezeichnet der Ausdruck
„energieverbrauchsrelevantes Produkt“ („Produkt“) einen Gegenstand, dessen Nutzung den Verbrauch von Energie in irgendeiner Weise beeinflusst und der in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird, einschließlich Teilen, die zum Einbau in ein unter diese Richtlinie fallendes energieverbrauchsrelevantes Produkt bestimmt sind, als Einzelteile für Endnutzer in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden und getrennt auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden können;
Hinweis:
- In § 92 des
Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie finden sich Richtlinien, welche zusätzlich zur Maschinenrichtlinie zur Anwendung kommen können.