Betriebsanleitung für fremdsprachige Gastarbeiter im EWR
Frage: Muss der Maschinenhersteller auch eine Betriebsanleitung in einer anderen Sprache als die des Verwenderlandes mitliefern wenn ihm bekannt ist, dass an der Maschine auch Personen arbeiten, die die Sprache des Verwenderlandes nicht verstehen?
Antwort:
Die Betriebsanleitung muss in einer oder mehreren EG-Amtssprachen abgefasst sein. Beim Inverkehrbringen muss jeder Maschine ein Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen des Verwenderlandes beiliegen. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.
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