Welche Anforderungen sind an Sicherheitsbauteile zu stellen, die als Ersatzteil zur Ursprungsmaschine geliefert werden?
Antwort:
MRL Art 1 (2)a)).
Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind ausgenommen:
a) Sicherheitsbauteile, die als Ersatzteile zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und die vom Hersteller der Ursprungsmaschine geliefert werden;
- Müssen diese Sicherheitsbauteile als Ersatzteil deklariert werden? Antwort: Nein
- Müssen sie eine CE-Kennzeichnung haben? Antwort: Nicht nach Maschinenrichtlinie. Eine CE-Kennzeichnung könnte aber nach einer anderen Richtlinie notwendig sein.
- Muss für solche Produkte dann eine spezielle Konformitätserklärung erstellt werden? Antwort: Nein, zumindest keine EG-Konformitätserklärung nach MRL, aber vielleicht nach anderen Richtlinien.
- Müssen sie eine andere, besondere Kennzeichnung haben? Antwort: Nein
- Müssen die Kunden/Käufer solcher Produkte besonders informiert werden? Antwort: Nein
- Müssen Kataloge, Werbemittel und Bedienungsanleitungen angepasst oder korriegiert
werden? Antwort: Nein