Definition „Restrisiko“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.13:

Risiko, das verbleibt, nachdem Schutzmaßnahmen getroffen wurden

ANMERKUNG 1: In dieser Internationalen Norm wird unterschieden zwischen:

  • dem Restrisiko, nachdem Schutzmaßnahmen durch den Konstrukteur getroffen wurden;
  • dem Restrisiko, welches verbleibt, nachdem sämtliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

ANMERKUNG 2: Siehe auch Bild 2.