Definition „Gefährdung“

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.1.1. a:

„Im Sinne dieses Anhangs bezeichnet der Ausdruck „Gefährdung“ eine potenzielle Quelle von Verletzungen oder Gesundheitsschäden.“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.6:

potentielle Schadensquelle

ANMERKUNG 1: Der Begriff “Gefährdung” kann spezifiziert werden, um den Ursprung (z. B. mechanische Gefährdung, elektrische Gefährdung) oder die Art des erwarteten Schadens (z. B. Gefährdung durch elektrischen Schlag, Gefährdung durch Schneiden, Gefährdung durch Vergiftung, Gefährdung durch Feuer) näher zu bezeichnen.

ANMERKUNG 2: Die Gefährdung im Sinne dieser Definition ist entweder

  • bei der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine dauerhaft vorhanden (z. B. Bewegung von gefährdenden beweglichen Teilen, Lichtbogen beim Schweißen, ungesunde  Körperhaltung, Geräuschemission, hohe Temperatur), oder
  • kann unerwartet auftreten (z. B. Explosion, Gefährdung durch Quetschen als Folge eines unbeabsichtigten/unerwarteten Anlaufs, Herausschleudern als Folge eines Bruches, Stürzen als Folge von Beschleunigung/Abbremsen).

ANMERKUNG 3: Der französische Begriff „phénomène dangereux” sollte nicht mit dem Begriff „risque” verwechselt werden, der manchmal in der Vergangenheit hierfür verwendet wurde.