Definition „trennende Schutzeinrichtung“

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.1.1. f:

Ein Maschinenteil, das Schutz mittels einer physischen Barriere bietet;

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.27:

technische Sperre, die als Teil der Maschine ausgelegt ist, um Schutz zu bieten

ANMERKUNG 1 Eine trennende Schutzeinrichtung darf entweder

  • allein wirken, wobei sie in diesem Fall nur dann wirksam ist, wenn sie „geschlossen” ist (bei einer beweglichen trennenden Schutzeinrichtung) oder „sicher in Stellung gehalten” wird (bei einer feststehenden trennenden Schutzeinrichtung), oder
  • in Verbindung mit einer Verriegelungseinrichtung mit oder ohne Zuhaltung, wobei der Schutz in diesem Fall unabhängig von der Stellung der trennenden Schutzeinrichtung sichergestellt wird.

ANMERKUNG 2 Je nach konstruktiver Ausführung darf eine trennende Schutzeinrichtung zum Beispiel als Gehäuse, Schild, Abdeckung, Schirm, Tür bzw. Verkleidung beschrieben werden.

ANMERKUNG 3 Die Benennungen für die Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen sind in 3.27.1 bis 3.27.6 definiert [Anm.: Siehe Links unten]. Siehe auch 6.3.3.2 und ISO 14120 zu den Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen und bezüglich zugehöriger Anforderungen.