Benötigen Maschinen für Forschungszwecke eine CE-Kennzeichnung nach MRL?

Antwort:

Nein – denn die Maschinenrichtlinie schließt Maschinen für Forschungszwecke von ihrem Anwendungsbereich aus: Artikel 1, Absatz (2).h) der Maschinenrichtlinie

Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind ausgenommen:

h) Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;