Definition „Schutzmaßnahme“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.19:

Mittel zur vorgesehenen Minderung des Risikos, umgesetzt vom:

  • Konstrukteur (inhärent sichere Konstruktion, technische Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen, Benutzerinformation) und/oder
  • Benutzer (Organisation: sichere Arbeitsverfahren, Überwachung, Betriebserlaubnis zur Ausführung von Arbeiten; Bereitstellung und Anwendung zusätzlicher Schutzeinrichtungen; Anwendung persönlicher Schutzausrüstungen; Ausbildung)

ANMERKUNG: Siehe Bild 2.

Definition „technische Schutzmaßnahmen“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.21:

Schutzmaßnahme, bei der Schutzeinrichtungen zur Anwendung kommen, um Personen vor Gefährdungen zu schützen, die durch inhärent sichere Konstruktion nicht in angemessener Weise beseitigt werden können, oder vor Risiken zu schützen, die dadurch nicht ausreichend vermindert werden können

ANMERKUNG: Siehe 6.3.

Definition „verriegelte trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.27.5:

trennende Schutzeinrichtung mit einer Verriegelungseinrichtung und einer Zuhaltung, damit zusammen mit dem Steuerungssystem der Maschine die folgenden Funktionen ausgeführt werden:

  • die mit der trennenden Schutzeinrichtung „abgesicherten” gefährdenden Maschinenfunktionen können nicht ausgeführt werden, bevor die trennende Schutzeinrichtung geschlossen und zugehalten  ist;
  • die trennende Schutzeinrichtung bleibt geschlossen und zugehalten, bis das Risiko durch die mit der trennenden Schutzeinrichtung „abgesicherten“ gefährdenden Maschinenfunktionen nicht mehr vorliegt;
  • die mit der trennenden Schutzeinrichtung „abgesicherten” gefährdenden Maschinenfunktionen können ausgeführt werden, sobald die trennende Schutzeinrichtung geschlossen und zugehalten ist. Das Schließen und Zuhalten der trennenden Schutzeinrichtung löst nicht selbsttätig die gefährdenden Maschinenfunktionen aus

ANMERKUNG: ISO 14119 beschreibt detaillierte Vorkehrungen.

Definition „verriegelte trennende Schutzeinrichtung“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.27.4:

trennende Schutzeinrichtung mit einer Verriegelungseinrichtung, damit zusammen mit dem Steuerungssystem der Maschine die folgenden Funktionen ausgeführt werden:

  • die mit der trennenden Schutzeinrichtung „abgesicherten” gefährdenden Maschinenfunktionen können nicht ausgeführt werden, bevor die trennende Schutzeinrichtung geschlossen ist;
  • ein Stoppbefehl wird ausgelöst, wenn die trennende Schutzeinrichtung während gefährdender Maschinenfunktionen geöffnet wird;
  • die mit der trennenden Schutzeinrichtung „abgesicherten” gefährdenden Maschinenfunktionen können ausgeführt werden, sobald die trennende Schutzeinrichtung geschlossen ist. Das Schließen der trennenden Schutzeinrichtung löst nicht selbsttätig die gefährdenden Maschinenfunktionen aus

ANMERKUNG: ISO 14119 beschreibt detaillierte Vorkehrungen.

Neben dieser trennenden Schutzeinrichtungen nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen.

Definition „feststehende trennende Schutzeinrichtung“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.27.1:

trennende Schutzeinrichtung, die so befestigt ist (z. B. durch Schrauben, Muttern, Schweißen), dass sie nur mit Hilfe von Werkzeugen oder durch Zerstörung der Befestigungsmittel geöffnet oder entfernt werden kann

Neben dieser trennenden Schutzeinrichtungen nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

Definition „trennende Schutzeinrichtung mit Startfunktion“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.27.6:

besondere Ausführung einer verriegelten trennenden Schutzeinrichtung, die bei Erreichen ihrer Schließstellung einen Befehl zum Auslösen der gefährdenden Maschinenfunktion(en) ohne Anwendung einer gesonderten Anlaufsteuerung gibt

ANMERKUNG: Siehe 6.3.3.2.5 hinsichtlich detaillierter Festlegungen zu den Anwendungsbedingungen.

Neben dieser trennenden Schutzeinrichtungen nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

Definition „durch Formschluss wirkende Schutzeinrichtung“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28.7:

Einrichtung, die in einen Mechanismus ein mechanisches Hindernis (z.B. Keil, Spindel, Strebe, Anschlag) einführt, das durch seine Eigenfestigkeit jede gefährdende Bewegung verhindern kann

Neben dieser trennenden Schutzeinrichtungen nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

Definition „nichttrennende Schutzeinrichtung“

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.1.1. g:

Eine Einrichtung ohne trennende Funktion, die allein oder in Verbindung mit einer trennenden Schutzeinrichtung das Risiko vermindert;

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28:

andere als eine trennende Schutzeinrichtung

ANMERKUNG: Beispiele für nichttrennende Schutzeinrichtungen sind unter 3.28.1 bis 3.28.9 aufgeführt (Siehe Links unten).