Ist für Maschinen, die in die Schweiz geliefert werden, eine CE-Kennzeichnung erforderlich?

Die Schweiz hat in seiner Umsetzung auf die formale Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung verzichtet, da es sich bei diesem Zeichen um ein europäisches Zeichen handelt, das man nicht einfach „kopieren“ wollte. Alle anderen Anforderungen sind aber in weiten Bereichen 1:1 umgesetzt (Konformitätsbewertung, Risikobeurteilung, technische Unterlagen,…). Selbstverständlich dürfen Maschinen, die aus anderen Ländern in die Schweiz geliefert werden, das CE-Kennzeichen tragen.

Hinweis:

In der Schweiz regelt die „Verordnung über die Sicherheit von Maschinen“ (Maschinenverordnung, MaschV) das Inverkehrbringen und die nachträgliche Kontrolle (Marktüberwachung) von Maschinen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

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