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Wie wird eine Maschine für Forschungszwecke definiert?

Montag, 16. April 2012 8:04

Antwort:

In der Maschinenrichtlinie finden sich dafür drei Anhaltspunkte: Artikel 1, Absatz (2).h) der MaschinenrichtlinieBitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Thema: CE-Beauftragter, CE-Kennzeichnung, Definitionen | Kommentare deaktiviert | Autor: Dipl.-Ing. Alois Hüning

 

Benötigen Maschinen für Forschungszwecke eine CE-Kennzeichnung nach MRL?

Montag, 16. April 2012 8:00

Antwort:

Nein – denn die Maschinenrichtlinie schließt Maschinen für Forschungszwecke von ihrem Anwendungsbereich aus: Artikel 1, Absatz (2).h) der Maschinenrichtlinie

Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind ausgenommen:

h) Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;

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Thema: CE-Beauftragter, CE-Kennzeichnung, Dokumentation | Kommentare deaktiviert | Autor: Dipl.-Ing. Alois Hüning

 

Fallen Werkzeuge in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie?

Donnerstag, 11. August 2011 10:37

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Thema: CE-Beauftragter, Konstruktion, Zulieferanten | Kommentare deaktiviert | Autor: Dipl.-Ing. Alois Hüning

 

Fallen bewegliche Brücken (z.B. Klappbrücken, Drehbrücken, Hubbrücken) in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie?

Donnerstag, 7. Oktober 2010 8:16

Antwort:

Ja. Obwohl aufgrund der Größe eine Affinität mit Bauprodukten vorliegen könnte, fallen diese Erzeugnisse in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.

Bewegliche Brücken erfüllen die Definition einer Maschine gemäß Link zu Originaldokument im PDF Artikel 2 Buchstabe a und fallen somit in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.

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Thema: Aufgabengebiete, CE-Beauftragter, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Dipl.-Ing. Alois Hüning