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Gibt es eine Versicherung für Führungskräfte (gegen persönliche Inanspruchnahme), die auch im Zusammenhang mit der CE-Thematik (CE-Beauftragter) ev. Schadensfälle deckt?

Mittwoch, 27. April 2011 8:17

Eine D & O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) gibt es nach den üblichen Versicherungsbedingungen nur für sog. Organmitglieder, also “Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstands, Aufsichtsrats, Beirats, Verwaltungsrats, Kuratoriums oder eines vergleichbaren ausländischen Organs der Versicherungsnehmerin”. Hier ist der Begriff der Führungskraft also enger zu verstehen. Konstruktionsleiter und CE-Beauftragte gehört nicht dazu.

Wenn eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, ist dies anders.
Ziffer 3 der Muster-Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) lautet:

„Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht

3.1 der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und solcher Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teils desselben angestellt hat, in dieser Eigenschaft;

3.2 sämtlicher übrigen Betriebsangehörigen für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen verursachen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt“.

Insoweit besteht auch Versicherungsschutz für CE-Beauftragte oder andere mit der Konformität von Maschinen befassten Personen.

Thema: CE-Beauftragter, Geschäftsleitung | Kommentare deaktiviert | Autor: Prof. Dr. Thomas Wilrich

Fordert die Maschinenrichtlinie die Installation eines CE-Beauftragten?

Freitag, 7. Mai 2010 15:17

Antwort:

Nein, die Maschinenrichtlinie fordert gesetzlich nicht, dass so eine Person, Stelle oder Rolle geschaffen wird. Diese Verpflichtung ist auch nicht aus Link zu Originaldokument im PDF Anhang II 1.A oder Link zu Originaldokument im PDF 1.B abzuleiten, wo gefordert wird, dass in der Konformitäts- bzw. Einbauerklärung eine Person zu benennen ist die “bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen” (siehe www.ce-wissen.de/?p=1305).

Aber: Die Idee der Industrie erscheint durchaus pragmatisch, in Anlehnung an den Umweltschutz-, Strahlenschutz-, Brandschutz- oder Qualitätsbeauftragten,… jene Person, die sich um die durchgängige Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zur Sicherheit von Maschinen kümmert, “CE-Beauftragten” zu nennen.

Weitere Informationen:

Thema: CE-Beauftragter, Qualitätssicherung | Kommentare deaktiviert | Autor: Ing. Helmut Frick