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Wie wird eine Maschine für Forschungszwecke definiert?

Montag, 16. April 2012 8:04

Antwort:

In der Maschinenrichtlinie finden sich dafür drei Anhaltspunkte: Artikel 1, Absatz (2).h) der MaschinenrichtlinieBitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Thema: CE-Beauftragter, CE-Kennzeichnung, Definitionen | Kommentare deaktiviert | Autor: Dipl.-Ing. Alois Hüning

Benötigen Maschinen für Forschungszwecke eine CE-Kennzeichnung nach MRL?

Montag, 16. April 2012 8:00

Antwort:

Nein – denn die Maschinenrichtlinie schließt Maschinen für Forschungszwecke von ihrem Anwendungsbereich aus: Artikel 1, Absatz (2).h) der Maschinenrichtlinie

Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind ausgenommen:

h) Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;

Weitere Themen:

Thema: CE-Beauftragter, CE-Kennzeichnung, Dokumentation | Kommentare deaktiviert | Autor: Dipl.-Ing. Alois Hüning

Definition “Hersteller”

Montag, 14. September 2009 7:36

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2 i:

“Jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet;”

Thema: Definitionen, Dokumentation | Kommentare deaktiviert | Autor: Ing. Helmut Frick