Benötigen Maschinen für Forschungszwecke eine CE-Kennzeichnung nach MRL?
Montag, 16. April 2012 8:00
Antwort:
Nein – denn die Maschinenrichtlinie schließt Maschinen für Forschungszwecke von ihrem Anwendungsbereich aus:
Artikel 1, Absatz (2).h) der Maschinenrichtlinie
Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind ausgenommen:
h) Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;
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Thema: CE-Beauftragter, CE-Kennzeichnung, Dokumentation | Kommentare deaktiviert | Autor: Dipl.-Ing. Alois Hüning