Muss für Sicherheitsbauteile eine Risikobeurteilung durchgeführt werden?
Montag, 13. Dezember 2010 9:43
Antwort:
Ja. Sicherheitsbauteile sind gemäß den Begriffsbestimmungen aus
Artikel 2 der Maschinenrichtlinie als Maschinen einzustufen:
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck „Maschine“ die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a bis f [Anm. Buchstabe c = Sicherheitsbauteile] aufgelisteten Erzeugnisse.
Gemäß
Artikel 5 Nummer 1a muss der Hersteller (…):
sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;
Dieser Nachweis erfolgt in Form einer Risikobeurteilung wie sie
Anhang VII A fordert.
Thema: CE-Beauftragter, Dokumentation, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Hüning, Schulze