Mittwoch, 21. September 2011 10:34
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Thema: Definitionen, Konstruktion, Lehrbeauftragter, Normen |
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Autor: Ing. Helmut Frick
Samstag, 3. September 2011 11:50
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Thema: Konstruktion, Normen |
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Autor: Ing. Helmut Frick
Mittwoch, 22. Dezember 2010 15:30
Am 15.12.2010 wurden die für den sicherheitstechnischen Maschinen- und Anlagenbau wichtigen Grundnormen EN ISO 12100-1, EN ISO 12100-2 und EN ISO 14121-1 zurückgezogen. Die Nachfolgenorm ist EN ISO 12100:2010, die eine konsolidierte Fassung der drei Vorgängernormen darstellt.
Informationen zur neuen Norm:
- Durch die Zusammenlegung der drei Normen wurden Redundanzen abgebaut. Die Norm ist jetzt wesentlich einfacher lesbar, pragmatisch strukturiert und wird dadurch die Anwendung wesentlich erleichtern.
- In der Veröffentlichung ISO/TC 199 N 833 wird darauf hingewiesen, dass die Zusammenlegung der Normen nicht mit technischen Änderungen verbunden ist:
“ISO 12100:2010 constitutes a consolidation without technical changes of ISO 12100-1: 2003, ISO 12100-2: 2003, ISO 14121-1: 2007 and related Amendments.”
- Gliederung der neuen Norm:
- 1 Anwendungsbereich
- 2 Normative Verweisungen
- 3 Begriffe
- 4 Strategie zur Risikobeurteilung und Risikominderung
- 5 Risikobeurteilung
- 6 Risikominderung
- 7 Dokumentation zur Risikobeurteilung und Risikominderung
- Die bisherige Gefährdungsliste aus EN ISO 14121-1, Anhang A befindet sich jetzt in EN ISO 12100:2010, Anhang B.
- Zum Stand 7.2.2011 war im EU-Amtsblatt die neue Norm noch nicht gelistet. Somit besaßen zu diesem Zeitpunkt noch die Vorgängernormen Konformitätsvermutung im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
- Die Veröffentlichung ISO/TC 199 N 833 enthält eine hilfreiche Zuordnungstabelle, die aufzeigt, welche Abschnitte der alten Normen sich an welchen Abschnitte in der neuen Norm befinden. Kostenloser Download der Zuordnungstabelle:
www.ibf.at/fachbeitrag2010.html
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Autor: Ing. Helmut Frick
Donnerstag, 11. November 2010 19:05
Im EU-Amtsblatt 2009/C 321/09 wurde das Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsvermutung für die bereits 2006 zurückgezogene Norm EN 954-1:1996 sowie für die EN ISO 13849-1:2006 mit 31.12.2011 festgelegt.
Anmerkungen zur Anwendung von EN 954-1:
Es ist nicht unsere Absicht, mögliche positive Aspekte der Fristverlängerung in Abrede zu stellen. Die Beachtung der folgenden Punkte erscheint jedoch sinnvoll:
- Kunden können Lieferanten privatrechtlich (z. B. im Kaufvertrag, Lastenheften,…) dazu verpflichten, die neue Norm EN ISO 13849-1:2008 anzuwenden. Wird in diesem Fall dennoch EN 954-1 angewandt, könnte sich der Käufer auf eine Vertragswidrigkeit berufen.
- Viele andere Normen, insbesondere C-Normen, verweisen bereits auf EN ISO 13849-1:2008. Die Anwendung der EN 954-1 ist dann nicht möglich, wenn Normen in der Konformitätserklärung genannt werden, die bereits einen Verweis auf EN ISO 13849-1:2008 enthalten.
- Die neue Norm EN ISO 13849-1 bietet mehr Freiheiten. Ausreichende Sicherheit kann nach EN ISO 13849-1 auch erreicht werden, wenn z. B. im Leistungsteil auf die zweikanalige Architektur verzichtet wird, wenn stattdessen ein Bauteil verwendet wird, das einen so hohen Sicherheitslevel integriert hat, dass auch damit das erforderliche Sicherheitsniveau (Performance Level) erreicht wird. Kosten für sicherheitstechnisches Equipment können dadurch reduziert werden.
- EN ISO 13849-1 stellt klar, dass auch mit einem zweikanaligen System nicht immer die geforderte Risikoreduzierung erreicht werden kann (Fehler gemeinsamer Ursachen, Fehlerdiagnose nicht ausreichend).
- Juristisch stellt sich die Frage, ob im Produkthaftungsfall die Anwendung der bereits seit 2006 zurückgezogenen Norm EN 954-1 ein Produkthaftungsrisiko birgt, da durch die Anwendung der zurückgezogenen Norm der im ProdHG geforderte Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens ggf. nicht erfüllt wird.
Praxisseminare
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Autor: Ing. Helmut Frick
Montag, 14. September 2009 7:41
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2 l:
“Eine nicht verbindliche technische Spezifikation, die von einer europäischen Normenorganisation, nämlich dem Europäischen Komitee für Normung (CEN), dem Europäischen Komitee für Elektrotechnische Normung (Cenelec) oder dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), aufgrund eines Auftrags der Kommission nach den in der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (1) [Anm. Fußnote: siehe Originaldokument] festgelegten Verfahren angenommen wurde.”
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Autor: Ing. Helmut Frick
Mittwoch, 22. April 2009 16:45
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Autor: Frick, Hüning, Schulze
Samstag, 26. Januar 2008 18:39
Nein, die Anwendung von Normen ist im Sinne der Maschinenrichtlinie freiwillig.
Es ist jedoch möglich, Lieferanten zur Anwendung von Normen privatrechtlich zu verpflichten. Dies sollte vor allem im Verkauf berücksichtigt werden.
Gesetzliche Verpflichtungen
Der Hersteller ist jedoch verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, also die nationalen Umsetzungen der europäischen Richtlinien.
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Autor: Ing. Helmut Frick