Beitrags-Archiv für die Kategory 'Konstruktion'

 

Befestigung von Magnetschaltern an Schutztüren – Erfüllen auch Spezialschrauben die Anforderungen von EN 1088?

Montag, 10. Oktober 2011 16:46

Antwort:

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Thema: Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Hüning, Schulze

 

Was bedeuten die Normen-Abkürzungen DOR, DAV, DOA, DOP, DOW, DOC?

Mittwoch, 21. September 2011 10:34

Antwort:

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Thema: Definitionen, Konstruktion, Lehrbeauftragter, Normen | Kommentare deaktiviert | Autor: Ing. Helmut Frick

 

Änderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Montag, 12. September 2011 7:25

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde bislang von drei Dokumenten geändert:

Diese drei Dokumente ändern die Richtlinie an unterschiedlichen Stellen. Zu Ihrer optimalen Übersicht haben wir im Originaldokument an den geänderten Stellen diesen Vermerk mit Informationen zu den Änderungen eingefügt:

Geändert-Stempel

Maschinenrichtlinie_mit_Kommentaren.pdf

Hinweis: Auf der ersten Seite des PDF-Dokuments finden Sie eine Kurzanleitung zur bestmöglichen Darstellung der Änderungen.

Thema: Aufgabengebiete, CE-Beauftragter, Dokumentation, Konstruktion, Lehrbeauftragter | Kommentare deaktiviert | Autor: Ing. Helmut Frick

 

Welche Bedeutung haben “datierten” und “undatierten” Verweisungen in Normen?

Samstag, 3. September 2011 11:50

Antwort:

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Thema: Konstruktion, Normen | Kommentare deaktiviert | Autor: Ing. Helmut Frick

 

Gesamtübersicht: Welche Gesetze und Richtlinien sind zusätzlich bzw. anstatt der Maschinenrichtlinie anzuwenden?

Dienstag, 30. August 2011 9:10

Antwort:

Diese Frage beantwortet auch, welche gesetzlichen Bestimmungen für das Inverkehrbringen von Produkten  gelten, wenn keine EU-Richtlinien zur Anwendung kommen, die eine CE-Kennzeichnung erfordern.  Zur Übersicht dient dieses Ablaufdiagramm:

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Weitere Themen:

Thema: Aufgabengebiete, CE-Beauftragter, CE-Kennzeichnung, Dokumentation, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Prof. Dr. Thomas Wilrich

 

Fallen Folgeverbundwerkzeuge in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie?

Mittwoch, 24. August 2011 10:35

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Weitere Themen:

Thema: Aufgabengebiete, Konstruktion, Zulieferanten | Kommentare deaktiviert | Autor: Hüning, Schulze

 

Für welche Erzeugnisse nach Maschinenrichtline ist auch die EMV-Richtlinie anzuwenden?

Freitag, 19. August 2011 20:41

Antwort:

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Weitere Themen:

Thema: CE-Beauftragter, Dokumentation, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Hüning, Schulze

 

Was bedeutet „unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft“ im Sinne der Maschinenrichtlinie?

Donnerstag, 18. August 2011 10:31

Antwort:

Gemäß Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie Artikel 2a, erster Spiegelstrich muss eine Maschine

mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ()

ausgestattet sein, um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie darzustellen.

Hilfreich sind folgende 4 Zitate aus Link zu Originaldokument im PDF § 35 des Guides zur Umsetzung der Maschinenrichtlinie:

Die beweglichen Teile von Maschinen, die in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, müssen von einer anderen Energiequelle als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft angetrieben werden.

Somit fallen Maschinen, die nicht mehr funktionieren, sobald keine menschliche oder tierische Kraft aufgebracht wird nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie. Der Guide führt dies ebenfalls (mit Beispielen) in § 35 aus:

Maschinen, die von der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft angetrieben werden, beispielsweise von Hand geschobene Rasenmäher, manuell angetriebene Bohrmaschinen oder von Hand geschobene
Transportkarren, die aufhören zu funktionieren, sobald die manuelle Kraft nicht mehr einwirkt, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.

Beachten Sie jedoch, dass dies nicht auf manuell betriebene Maschinen zutrifft, die zum Heben von Lasten vorgesehen sind:

Die einzige Ausnahme von dieser Grundregel betrifft Hebezeuge [Anm.: Beachten Sie dazu Link zu Originaldokument im PDF § 40 des Guides zur Umsetzung der Maschinenrichtlinie]

.

Aber Vorsicht! Maschinen, welche “von Hand” betrieben werden und Energie speichern fallen in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie:

Andererseits ist die Maschinenrichtlinie auf Maschinen anzuwenden, wenn die manuelle Krafteinwirkung nicht direkt einwirkt, sondern gespeichert wird, beispielsweise in Federn oder in hydraulischen oder pneumatischen Speichern, so
dass die Maschine nachdem die manuelle Krafteinwirkung aufgehört hat weiterhin funktionieren kann.

Weitere Themen:

Thema: CE-Beauftragter, Definitionen, Dokumentation, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Hüning, Schulze

 

Sind Maschinen, an denen Schutzeinrichtungen bzw. Sicherheitsbauteile fehlen automatisch unvollständige Maschinen?

Donnerstag, 18. August 2011 7:13

Antwort:

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Weitere Themen:

Thema: CE-Beauftragter, Dokumentation, Konstruktion, Lehrbeauftragter | Kommentare deaktiviert | Autor: Hüning, Schulze

 

Fallen Werkzeuge in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie?

Donnerstag, 11. August 2011 10:37

Antwort:

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Weitere Themen:

Thema: CE-Beauftragter, Konstruktion, Zulieferanten | Kommentare deaktiviert | Autor: Dipl.-Ing. Alois Hüning

 

Für welche Maschinen gelten die zusätzlichen Anforderungen gamäß Anhang 1 Teil 5 der Maschinenrichtlinie?

Donnerstag, 24. März 2011 9:32

Die Maschinenrichtlinie definiert in Link zu Originaldokument im PDF Anhang I (5) zusätzliche Anforderungen an Maschinen, die zum Einsatz unter Tage bestimmt sind.

Frage:

Gelten diese zusätzlichen Anforderungen nur für den Schreitausbau, oder sind auch andere Maschinen wie z.B. Tunnelbohrmaschinen oä. davon betroffen?

Antwort:

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Thema: CE-Beauftragter, Dokumentation, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Hüning, Schulze

 

In welcher Sprache muss die Bedienoberfläche (Bedienpanel) einer Maschine sein?

Freitag, 4. März 2011 14:41

Antwort:

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Thema: CE-Beauftragter, Dokumentation, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: huening, schulze, wilrich

 

Sind Transportwagen auswechselbare Ausrüstungen gemäß Maschinenrichtlinie?

Mittwoch, 2. März 2011 9:33

Antwort:

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Weitere Themen:

Thema: CE-Beauftragter, Dokumentation, Konstruktion, Lehrbeauftragter | Kommentare deaktiviert | Autor: Hüning, Schulze

 

Welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gelten für unvollständige Maschinen?

Mittwoch, 26. Januar 2011 11:04

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Thema: Aufgabengebiete, CE-Beauftragter, CE-Kennzeichnung, Dokumentation, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Hüning, Schulze

 

Konformitäts- u. Einbauerklärung: Wie müssen EU-Richtlinien angegeben werden?

Montag, 24. Januar 2011 9:51

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Thema: CE-Beauftragter, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Hüning, Schulze

 

Fallen Verbrennungsmotoren (Diesel, Otto-Motoren) unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie?

Dienstag, 11. Januar 2011 10:14

Antwort:

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Weitere Themen:

Thema: CE-Beauftragter, Dokumentation, Konstruktion, Zulieferanten | Kommentare deaktiviert | Autor: Hüning, Schulze

 

Darf die Konformitätserklärung (Einbauerklärung) von zwei Personen unterschrieben werden?

Dienstag, 4. Januar 2011 10:55

Antwort:

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Thema: CE-Beauftragter, CE-Kennzeichnung, Dokumentation, Geschäftsleitung, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Prof. Dr. Thomas Wilrich

 

Neue EN ISO 12100:2010 veröffentlicht

Mittwoch, 22. Dezember 2010 15:30

Am 15.12.2010 wurden die für den sicherheitstechnischen Maschinen- und Anlagenbau wichtigen Grundnormen EN ISO 12100-1, EN ISO 12100-2 und EN ISO 14121-1 zurückgezogen. Die Nachfolgenorm ist EN ISO 12100:2010, die eine konsolidierte Fassung der drei Vorgängernormen darstellt.

Informationen zur neuen Norm:

  • Durch die Zusammenlegung der drei Normen wurden Redundanzen abgebaut. Die Norm ist jetzt wesentlich einfacher lesbar, pragmatisch strukturiert und wird dadurch die Anwendung wesentlich erleichtern.
  • In der Veröffentlichung ISO/TC 199 N 833 wird darauf hingewiesen, dass die Zusammenlegung der Normen nicht mit technischen Änderungen verbunden ist:

“ISO 12100:2010 constitutes a consolidation without technical changes of ISO 12100-1: 2003, ISO 12100-2: 2003, ISO 14121-1: 2007 and related Amendments.”

  • Gliederung der neuen Norm:
  • 1 Anwendungsbereich
  • 2 Normative Verweisungen
  • 3 Begriffe
  • 4 Strategie zur Risikobeurteilung und Risikominderung
  • 5 Risikobeurteilung
  • 6 Risikominderung
  • 7 Dokumentation zur Risikobeurteilung und Risikominderung
  • Die bisherige Gefährdungsliste aus EN ISO 14121-1, Anhang A befindet sich jetzt in EN ISO 12100:2010, Anhang B.
  • Zum Stand 7.2.2011 war im EU-Amtsblatt die neue Norm noch nicht gelistet. Somit besaßen zu diesem Zeitpunkt noch die Vorgängernormen Konformitätsvermutung im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
  • Die Veröffentlichung ISO/TC 199 N 833 enthält eine hilfreiche Zuordnungstabelle, die aufzeigt, welche Abschnitte der alten Normen sich an welchen Abschnitte in der neuen Norm befinden. Kostenloser Download der Zuordnungstabelle: Link zu Originaldokument im PDF www.ibf.at/fachbeitrag2010.html

Weitere Themen:

Thema: CE-Beauftragter, Konstruktion, Normen | Kommentare deaktiviert | Autor: Ing. Helmut Frick

 

Muss für Sicherheitsbauteile eine Risikobeurteilung durchgeführt werden?

Montag, 13. Dezember 2010 9:43

Antwort:

Ja. Sicherheitsbauteile sind gemäß den Begriffsbestimmungen aus Link zu Originaldokument im PDF Artikel 2 der Maschinenrichtlinie als Maschinen einzustufen:

Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck „Maschine“ die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a bis f [Anm. Buchstabe c = Sicherheitsbauteile] aufgelisteten Erzeugnisse.

Gemäß Link zu Originaldokument im PDF Artikel 5 Nummer 1a muss der Hersteller (…):

sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;

Dieser Nachweis erfolgt in Form einer Risikobeurteilung wie sie Link zu Originaldokument im PDF Anhang VII A fordert.

Thema: CE-Beauftragter, Dokumentation, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Hüning, Schulze

 

Welchen Vorteil bieten EU-Richtlinien (z.B. Maschinenrichtlinie)?

Donnerstag, 9. Dezember 2010 12:08

Antwort:

Beachten Sie zu dieser Frage die Ausführungen aus dem von IBF produzierten SafetyReport (Beitrag 1, Dauer: 56 Sekunden).

Get the Flash Player to see the wordTube Media Player.

Hinweis:

Um den gesamten Beitrag (höhere Qualität) zu sehen, besuchen Sie bitte die kostenlose Webseite safetyreport.tv.

Thema: Aufgabengebiete, CE-Beauftragter, Konstruktion, Lehrbeauftragter | Kommentare deaktiviert | Autor: Ing. Helmut Frick

 

Kann ein Kunde haften, wenn er dem Hersteller einer Maschine konkrete Vorgaben zu Konstruktion, Material, etc. vorgibt?

Donnerstag, 2. Dezember 2010 15:24

Antwort:

Eine gemeinsame Verantwortung des „Ideengebers“ und des Herstellers, der die konkrete (tech­nische) Idee umsetzt, ist nach der BGH-Rechtssprechung (siehe unten) grundsätzlich denkbar.

Es ist zu unterscheiden zwischen:

  1. Haftungen nach Öffentlichem Recht
  2. Haftungen nach Zivilrecht

1. Öffentliches Recht

a. Gemäß  § 7 Nr. 1 Betriebssicherheitsverord­nung (BetrSichV) muss sichergestellt werden, dass die Maschine der Maschinen­richtlinie entspricht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Betreiber dem Hersteller Vorgaben gemacht hat oder nicht.

b. Die Verantwortung nach Geräte- und Produktsicherheits­gesetz (GPSG) und Maschinenrichtlinie ist und bleibt allein beim Inverkehrbringer. Dieser hat dafür zu sorgen, dass er eine gesetzeskonforme Maschine in Verkehr bringt.  Für den Betreiber besteht hier kein Haftungsrisiko allein dadurch, dass er etwas über das Produkt weiß – öffentlich-rechtlich selbst dann nicht, wenn er konkrete Vorgaben für die Konstruktion gemacht hat.

2. Zivilrecht

a. Eine Verantwortung des Betreibers nach Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) kommt nicht in Betracht. Er ist weder Hersteller, noch Importeur, noch Händler. Nur diese Personen können haften. Wer nur etwas weiß, haftet nicht. Auch wenn der Betreiber dem Hersteller Vorgaben gemacht hat und der Produktfehler auf diesen Vorgaben beruht, haftet er nicht.
x
b. Eine Verantwortung nach den Grundsätzen der auf § 823 BGB beruhenden Produzentenhaftung ist – in eher seltenen Fällen – denkbar, denn die Haftung knüpft hier an Verkehrssicherungspflichten an, die jeder Verkehrsteilnehmer hat, also auch der Betreiber. Wenn der Betreiber konkrete Vorgaben für ein technisches Detail gemacht hat und gerade dieser Umstand zur Fehlerhaftigkeit des Produkts führt und infolgedessen einen Schaden verursacht, käme eine Haftung in Betracht.

Rechtsprechung zu diesem Problem gibt es nach unserer Recherche nicht. Im Falle horizontaler Aufgabenteilung zwischen einem Besteller, der die „Bestimmungsgewalt über Konstruktion“ und „Materialauswahl“ hat, und einem Auftragsfertiger, der „in erster Linie die Fabrikationsverantwortung“ hat, urteilt der BGH im Januar 1990:

„Da jeder an einer solchen Arbeitsteilung beteiligte Unternehmer auch in bestimm­ten Grenzen auf den Produktionsbeitrag des anderen zu achten hat, ist auch der Auftragsfertiger nicht von jeder Verantwortung für die Konstruktion des von ihm her­ge­stellten End- oder Teilprodukts freigestellt“. Er muss nicht „die Konstruktion auf ihre Gefährlichkeit überprüfen“, hat aber Sorgfaltspflichten,

  • „wenn die Konstruktion Fabrikationsfehler begünstigt“ und
  • „wenn er bei der Ausführung der ihm übertragenen Tätigkeit die Gefährlichkeit der Konstruktion erkennen kann, sofern er konkreten Anlass für die Annahme haben muss, dass der für die Konstruktion Verantwortliche diesem Umstand nicht genügend Rechnung getragen hat“.

Thema: Arbeitsschutz, CE-Beauftragter, Einkauf, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Prof. Dr. Thomas Wilrich

 

Muss an unvollständigen Maschinen eine CE-Kennzeichnung nach EMV-Richtlinie angebracht werden?

Donnerstag, 2. Dezember 2010 11:34

Antwort:

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Weitere Themen:

Thema: CE-Beauftragter, Dokumentation, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Hüning, Schulze

 

Konformitätsvermutung für EN 954-1 verlängert

Donnerstag, 11. November 2010 19:05

Im EU-Amtsblatt 2009/C 321/09 wurde das Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsvermutung für die bereits 2006 zurückgezogene Norm EN 954-1:1996 sowie für die EN ISO 13849-1:2006 mit 31.12.2011 festgelegt.

Anmerkungen zur Anwendung von EN 954-1:

Es ist nicht unsere Absicht, mögliche positive Aspekte der Fristverlängerung in Abrede zu stellen. Die Beachtung der folgenden Punkte erscheint jedoch sinnvoll:

  • Kunden können Lieferanten privatrechtlich (z. B. im Kaufvertrag, Lastenheften,…) dazu verpflichten, die neue Norm EN ISO 13849-1:2008 anzuwenden. Wird in diesem Fall dennoch EN 954-1 angewandt, könnte sich der Käufer auf eine Vertragswidrigkeit berufen.
  • Viele andere Normen, insbesondere C-Normen, verweisen bereits auf EN ISO 13849-1:2008. Die Anwendung der EN 954-1 ist dann nicht möglich, wenn Normen in der Konformitätserklärung genannt werden, die bereits einen Verweis auf EN ISO 13849-1:2008 enthalten.
  • Die neue Norm EN ISO 13849-1 bietet mehr Freiheiten. Ausreichende Sicherheit kann nach EN ISO 13849-1 auch erreicht werden, wenn z. B. im Leistungsteil auf die zweikanalige Architektur verzichtet wird, wenn stattdessen ein Bauteil verwendet wird, das einen so hohen Sicherheitslevel integriert hat, dass auch damit das erforderliche Sicherheitsniveau (Performance Level) erreicht wird. Kosten für sicherheitstechnisches Equipment können dadurch reduziert werden.
  • EN ISO 13849-1 stellt klar, dass auch mit einem zweikanaligen System nicht immer die geforderte Risikoreduzierung erreicht werden kann (Fehler gemeinsamer Ursachen, Fehlerdiagnose nicht ausreichend).
  • Juristisch stellt sich die Frage, ob im Produkthaftungsfall die Anwendung der bereits seit 2006 zurückgezogenen Norm EN 954-1 ein Produkthaftungsrisiko birgt, da durch die Anwendung der zurückgezogenen Norm der im ProdHG geforderte Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens ggf. nicht erfüllt wird.

Praxisseminare

Thema: CE-Beauftragter, Konstruktion, Normen | Kommentare deaktiviert | Autor: Ing. Helmut Frick

 

Ist die Niederspannungsrichtlinie parallel zur Maschinenrichtlinie anzuwenden?

Donnerstag, 11. November 2010 18:51

Antwort:

Nein. Maschinen, die in den Anwendungsbereich der  Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen, müssen entsprechend Link zu Originaldokument im PDF Anhang I, Abschnitt 1.5.1 der Maschinenrichtlinie auch jene sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen, welche die elektrische Energieversorgung betreffen:

Eine mit elektrischer Energie versorgte Maschine muss so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein, dass alle von Elektrizität ausgehenden Gefährdungen vermieden werden oder vermieden werden können.

Die Schutzziele der Richtlinie 73/23/EWG [Anm. 73/23/EWG = Vorgängerrichtlinie der aktuellen Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG] gelten für Maschinen. In Bezug auf die Gefährdungen, die von elektrischem Strom ausgehen, werden die Verpflichtungen betreffend die Konformitätsbewertung und das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Maschinen jedoch ausschließlich durch die vorliegende Richtlinie [Anm. = Maschinenrichtlinie] geregelt.

Die Konformitätsbewertung und -erklärung erfolgt also ausschließlich nach der Maschinenrichtlinie. Daher sollte die Link zu Originaldokument im PDF Niederspannungsrichtlinie in der Konformitätserklärung nach der Maschinenrichtlinie NICHT mehr genannt werden!

Weitere Themen:

Thema: CE-Beauftragter, Dokumentation, Konstruktion, Lehrbeauftragter | Kommentare deaktiviert | Autor: Ing. Helmut Frick

 

Fallen Maschinen auch in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/125/EG (Öko-Design-Richtlinie)?

Dienstag, 26. Oktober 2010 12:58

Antwort:

Ja, sofern es sich um  “energieverbrauchsrelevante Produkte” im Sinne der Öko-Design-Richtlinie handelt.

Gemäß den Begriffsbestimmungen (Artikel 2 Buchstabe 1) der Link zu Originaldokument im PDF Richtlinie 2009/125/EG bezeichnet der Ausdruck

„energieverbrauchsrelevantes Produkt“ („Produkt“) einen Gegenstand, dessen Nutzung den Verbrauch von Energie in irgendeiner Weise beeinflusst und der in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird, einschließlich Teilen, die zum Einbau in ein unter diese Richtlinie fallendes energieverbrauchsrelevantes Produkt bestimmt sind, als Einzelteile für Endnutzer in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden und getrennt auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden können;

Hinweis:

Thema: Aufgabengebiete, Konstruktion, Lehrbeauftragter | Kommentare deaktiviert | Autor: Dipl.-Ing. Marc Schulze

 

Fallen bewegliche Brücken (z.B. Klappbrücken, Drehbrücken, Hubbrücken) in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie?

Donnerstag, 7. Oktober 2010 8:16

Antwort:

Ja. Obwohl aufgrund der Größe eine Affinität mit Bauprodukten vorliegen könnte, fallen diese Erzeugnisse in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.

Bewegliche Brücken erfüllen die Definition einer Maschine gemäß Link zu Originaldokument im PDF Artikel 2 Buchstabe a und fallen somit in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.

Weitere Themen:

Thema: Aufgabengebiete, CE-Beauftragter, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Dipl.-Ing. Alois Hüning

 

Konformitäts- u. Einbauerklärung: Was ist unter “Beschreibung und Identifizierung” zu verstehen?

Freitag, 7. Mai 2010 15:33

Antwort:

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Thema: CE-Beauftragter, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Frick, Hüning, Schulze

 

Muss bei ortsfesten Anlagen die EMV-Richtlinie 2004/108/EG in der Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie angeführt werden?

Montag, 1. März 2010 9:00

Antwort:

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Thema: CE-Beauftragter, CE-Kennzeichnung, Dokumentation, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Hüning, Schulze

 

Dürfen nationale Normen genutzt werden, wenn keine harmonisierten Normen vorhanden sind?

Mittwoch, 22. April 2009 16:45

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Thema: Aufgabengebiete, Konstruktion, Normen | Kommentare deaktiviert | Autor: Frick, Hüning, Schulze

 

Müssen/dürfen in der Einbauerklärung angewandte Normen angeführt werden?

Mittwoch, 11. März 2009 14:36

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich um den kompletten Beitrag zu lesen.

Thema: CE-Beauftragter, Dokumentation, Konstruktion, Qualitätssicherung | Kommentare deaktiviert | Autor: Ing. Helmut Frick

 

Definition “vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung”

Mittwoch, 31. Dezember 2008 16:41

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.1.1. i:

“Die Verwendung einer Maschine in einer laut Betriebsanleitung nicht beabsichtigten Weise, die sich jedoch aus leicht absehbarem menschlichem Verhalten ergeben kann.”

Weitere Themen:

Thema: CE-Kennzeichnung, Definitionen, Dokumentation, Konstruktion | Kommentare deaktiviert | Autor: Ing. Helmut Frick

 

Wer im Unternehmen ist von CE betroffen?

Samstag, 26. Januar 2008 14:04

Gerade in der heutigen arbeitsteiligen Welt kann sich nicht jeder um alles kümmern. Aufgaben werden delegiert.

In die Produktentstehungsprozesse von Maschinen und Anlagen sind die verschiedensten Abteilungen integriert, wie z. B. Konstruktion, Planung, Montage,… Aber auch andere Bereiche werden mehr oder weniger intensiv dazu beitragen, ob Maschinen oder Anlagen gesetzeskonform in den Verkehr gebracht werden.

Aus diesem Grund sind auch andere Abteilungen von der CE-Kennzeichnung betroffen, z. B. durch die Auswahl von Lieferanten oder Zulieferteilen, Auswahl von Personal, Weiterbildung der Mitarbeiter, Beschaffung von Gesetzen und Normen,…

Weitere Themen:

Thema: Arbeitsschutz, CE-Beauftragter, Dokumentation, Einkauf, Geschäftsleitung, Instandhaltung, Konstruktion, Lehrbeauftragter, Montage, Qualitätssicherung, Verkauf | Kommentare (0) | Autor: Ing. Helmut Frick