Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 4.1.1. g:
„Teil der Maschine, auf oder in dem Personen und/oder Güter zur Aufwärts- oder Abwärtsbeförderung untergebracht sind.“
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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 4.1.1. g:
„Teil der Maschine, auf oder in dem Personen und/oder Güter zur Aufwärts- oder Abwärtsbeförderung untergebracht sind.“