Müssen alte Maschinen an die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst werden?

Antwort:

Vor dem 29.12.2009 bereits in Betrieb befindlichte Maschinen müssen nicht auf die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst werden, es sein denn, sie werden im Zuge eines Umbaus „wesentlich verändert“. Der Weiterbetrieb von Altanlagen ist im Arbeitsschutz geregelt und hat daher mit der Maschinenrichtlinie nichts zu tun. Die Maschinenrichtlinie gilt nur für erstmalig auf dem Gebiet der Gemeinschaft in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse.

Tipp:

Beachten Sie dazu unseren umfangreichen Fachbeiträge: