Antwort:
Nein – denn die Maschinenrichtlinie schließt Maschinen für Forschungszwecke von ihrem Anwendungsbereich aus: Artikel 1, Absatz (2).h) der Maschinenrichtlinie
Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind ausgenommen:
h) Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;