Als Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Maschinen und Anlagen ist man mit drei Kernbereichen des Haftungsrechts konfrontiert, die potentiell bei einem sicherheitstechnischen Produktmangel für Probleme sorgen können:
- Öffentliches Recht (insb.: Produktsicherheitsrecht)
- Zivilrecht (insb.: Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht)
- Strafrecht (insb.: Fährlässige Körperverletzung und Tötung)
Weitere Informationen:
- Fachbeitrag: Haften Konstrukteure für Konstruktionsfehler persönlich?
Prof. Dr. Thomas Wilrich, Ing. Helmut Frick
zum Fachbeitrag - Fachbeitrag: Haften Konstrukteure für Konstruktionsfehler persönlich? (Ergänzt durch Schweizer Recht)
Prof. Dr. Thomas Wilrich, Ing. Helmut Frick, RA Hans-Joachim Hess
zum Fachbeitrag - Fachbeitrag: CE ist Chefsache – So reduzieren Geschäftsleiter ihr Haftungsrisiko
Prof. Dr. Wilrich, Johannes Frick
zum Fachbeitrag