Welche Haftungsrisiken bestehen im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung?

Als Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Maschinen und Anlagen ist man mit drei Kernbereichen des Haftungsrechts konfrontiert, die potentiell bei einem sicherheitstechnischen Produktmangel für Probleme sorgen können:

  1. Öffentliches Recht (insb.: Produktsicherheitsrecht)
  2. Zivilrecht (insb.: Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht)
  3. Strafrecht (insb.: Fährlässige Körperverletzung und Tötung)

Weitere Informationen:

  • Fachbeitrag: Haften Konstrukteure für Konstruktionsfehler persönlich?
    Prof. Dr. Thomas Wilrich, Ing. Helmut Frick
    zum Fachbeitrag
  • Fachbeitrag: Haften Konstrukteure für Konstruktionsfehler persönlich? (Ergänzt durch Schweizer Recht)
    Prof. Dr. Thomas Wilrich, Ing. Helmut Frick, RA Hans-Joachim Hess
    zum Fachbeitrag
  • Fachbeitrag: CE ist Chefsache – So reduzieren Geschäftsleiter ihr Haftungsrisiko
    Prof. Dr. Wilrich, Johannes Frick
    zum Fachbeitrag