Definition „nichttrennende Schutzeinrichtung“

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.1.1. g:

Eine Einrichtung ohne trennende Funktion, die allein oder in Verbindung mit einer trennenden Schutzeinrichtung das Risiko vermindert;

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28:

andere als eine trennende Schutzeinrichtung

ANMERKUNG: Beispiele für nichttrennende Schutzeinrichtungen sind unter 3.28.1 bis 3.28.9 aufgeführt (Siehe Links unten).