Definition „Ausfall“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.34:

Beendigung der Fähigkeit einer Einheit, eine geforderte Funktion zu erfüllen

ANMERKUNG 1: Nach einem Ausfall hat die Einheit einen Fehler.

ANMERKUNG 2: Der „Ausfall” ist ein Ereignis, im Unterschied zum „Fehler“, der einen Status wiedergibt.

ANMERKUNG 3: Das so definierte Konzept ist auf Software nicht anwendbar.

[IEV 191-04-01]