EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.41:
numerischer Wert zur quantitativen Bestimmung einer von einer Maschine ausgehenden Emission (z. B. Lärm, Vibration, Gefahrstoffe, Strahlung)
ANMERKUNG 1: Emissionswerte sind Teil der Angaben zu den Eigenschaften einer Maschine und werden als Grundlage für die Risikobeurteilung verwendet.
ANMERKUNG 2: Der Begriff „Emissionswert“ sollte nicht mit „Immissionswert“ verwechselt werden; letzterer dient zur quantitativen Bestimmung der Emissionsexposition von Personen beim Einsatz der Maschine. Immissionswerte können unter Anwendung der Emissionswerte geschätzt werden.
ANMERKUNG 3: Emissionswerte werden vorzugsweise mit Hilfe genormter Verfahren gemessen und die zugehörigen Messunsicherheiten bestimmt, um z.B. den Vergleich zwischen ähnlichen Maschinen zu ermöglichen.