Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.1.1 e:
„Die Kombination aus der Wahrscheinlichkeit und der Schwere einer Verletzung oder eines Gesundheitsschadens, die in einer Gefährdungssituation eintreten kann.“
EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.12:
Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens und seines Schadensausmaßes