Definition „Gefährdungsbereich (Gefahrenbereich)“

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.1.1. b:

„Den Bereich in einer Maschine und/oder in ihrem Umkreis, in dem die Sicherheit oder die Gesundheit einer Person gefährdet ist.“

Eine Definition zu den verwandten Begriffen „Gefährdungsbereich“ bzw. „Gefahrbereich“ befindet sich z. B. in:

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.11:

jeder Bereich in einer Maschine und/oder um eine Maschine herum, in dem eine Person einer Gefährdung ausgesetzt sein kann