Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.1.1. b:
„Den Bereich in einer Maschine und/oder in ihrem Umkreis, in dem die Sicherheit oder die Gesundheit einer Person gefährdet ist.“
Eine Definition zu den verwandten Begriffen „Gefährdungsbereich“ bzw. „Gefahrbereich“ befindet sich z. B. in:
EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.11:
jeder Bereich in einer Maschine und/oder um eine Maschine herum, in dem eine Person einer Gefährdung ausgesetzt sein kann