Wer soll/darf/muss die EG-Konformitätserklärung unterschreiben?

Die Unterschriftenleistung unter die EG-Konformitätserklärung muss für das Unternehmen rechtsverbindlich erfolgen.

Die EG-Konformitätserklärung muss u. a. enthalten:

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II, 1.A, Unterpunkt 10:

„Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person.“

Kostenloses Informations- und Schulungsvideo:

Externen Link öffnen www.ibf-solutions.com/videos – SafetyReport 1 – Zeitabschnitt 7:40 – 10:30 Minuten:

  • Unterzeichnung muss rechtsverbindlich erfolgen
  • in Maschinenbauunternehmen unterzeichnen meist Mitglieder der Geschäftsleitung oder leitende Angestellte mit Prokura
  • in Industrieunternehmen, die Maschinen für die eigene Produktion herstellen oder im Zuge eines Umbaus „wesentlich verändern“, wird die Unterschriftenleistung meist durch den zuständigen Abteilungsleiter erfolgen
  • Erläuterungen zur Richtlinie 98/37/EG: „Der Unterzeichner muß zur Vertretung seines Unternehmens befugt sein. Dies bedeutet, daß der Unterzeichner ein Rechtsgeschäft wie die Unterzeichnung der EG-Konformitätserklärung aufgrund seiner Funktionen rechtswirksam tätigen darf. […]
    Es ist wünschenswert, daß die natürliche Person, die sich vor Gericht für eine nichtkonforme Maschine zu verantworten hat, mit dem Unterzeichner der EG-Konformitätserklärung identisch ist.“
  • Link zu Originaldokument im PDFLeitfaden zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:

    Die EG-Konformitätserklärung kann vom Geschäftsführer des betreffenden Unternehmens oder einem anderen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet werden, dem diese Zuständigkeit übertragen worden ist.

  • Prof. Dr. Klindt: Unterschrift ist Aussage dessen, wie sicher die Maschine ist… Man muss sich manchmal wundern, wie voreilig / leichtsinnig diese unterschriften gegeben werden. Das Haftungsrisiko bei solchen Unterschriften ist eine schwierige juristische Frage…
  • Dipl.-Ing. Peter Taschenmacher, ThyssenKrupp Technologies: Konformitätserklärungen unterschreiben bei uns Geschäftsfhrer bzw. andere Personen mit Prokura… Da diese Personen natürlich nicht für die Umsetzung bzw. Erreichung von Sicherheitszielen verantwortlich sind, haben wir die sog. Unterschriftenkarte bei uns eingeführt.