Definition „sensitive Schutzeinrichtung (SPE)“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28.5:

(en: sensitve protective equipment)
Einrichtung für den Nachweis von Personen oder Körperteilen, die ein entsprechendes Signal an das Steuerungssystem übermittelt, um so das Risiko für die erkannten Personen zu vermindern

ANMERKUNG: Das Signal kann erzeugt werden, sobald sich eine Person oder ein Körperteil über eine festgelegte Grenze bewegt – z. B. in einen Gefährdungsbereich hinein – (Annäherungsreaktion) oder solange die Anwesenheit einer Person in einem festgelegten Bereich nachgewiesen wird (Anwesenheitsmeldung) oder in beiden Fällen.

Neben dieser nichttrennenden Schutzeinrichtung nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von nichttrennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).