Die Begriffe
- Stand der Technik
- Anerkannte Regeln der Technik
- Stand von Wissenschaft und Technik
werden im Fachbeitrag von Prof. Dr. Wilrich ausführlich erläutert.
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Die Begriffe
werden im Fachbeitrag von Prof. Dr. Wilrich ausführlich erläutert.
EN 62061:2010-01-01, Abschnitt 3.2.4:
sicherheitsbezogenes elektrisches Steuerungssystem
(en: Safety-Related Electrical Control System (SRECS ))
elektrisches Steuerungssystem einer Maschine, dessen Ausfall zu einer unmittelbaren Erhöhung des Risikos (der Risiken) führtANMERKUNG Ein SRECS schließt alle Teile eines elektrischen Steuerungssystems ein, deren Ausfall zu einer Reduzierung oder einem Verlust der funktionalen Sicherheit führen kann. Dies kann sowohl Schaltungsteile zur elektrischen Stromversorgung als auch Steuerkreise einschließen.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt in Artikel 1 (1) welche Produkte in ihren Anwendungsbereich fallen:
Anwendungsbereich
(1) Diese Richtlinie gilt für die folgenden Erzeugnisse:a) Maschinen;
b) auswechselbare Ausrüstungen;
c) Sicherheitsbauteile;
d) Lastaufnahmemittel;
e) Ketten, Seile und Gurte;
f) abnehmbare Gelenkwellen;
g) unvollständige Maschinen.
Nein, die Maschinenrichtlinie fordert gesetzlich nicht, dass so eine Person, Stelle oder Rolle geschaffen wird. Diese Verpflichtung ist auch nicht aus Anhang II 1.A oder 1.B abzuleiten, wo gefordert wird, dass in der Konformitäts- bzw. Einbauerklärung eine Person zu benennen ist die „bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen“ (siehe www.ce-wissen.de/?p=1305).
Aber: Die Idee der Industrie erscheint durchaus pragmatisch, in Anlehnung an den Umweltschutz-, Strahlenschutz-, Brandschutz- oder Qualitätsbeauftragten,… jene Person, die sich um die durchgängige Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zur Sicherheit von Maschinen kümmert, „CE-Beauftragten“ zu nennen.
Ausbildungskonzepten von IBF in zwei Ausbildungsschwerpunkten (Maschinenrichtlinie / Niederspannungsrichtlinie): www.ibf-solutions.com/ce-ko.
EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.27.3:
feststehende oder bewegliche trennende Schutzeinrichtung, die entweder als Ganzes einstellbar ist oder ein oder mehrere einstellbare Teile enthält
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 4.1.1. c:
„Arithmetisches Verhältnis zwischen der vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten garantierten Last, die das Bauteil höchstens halten kann, und der auf dem Bauteil angegebenen maximalen Tragfähigkeit.“
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 4.1.1. g:
„Teil der Maschine, auf oder in dem Personen und/oder Güter zur Aufwärts- oder Abwärtsbeförderung untergebracht sind.“
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 4.1.1. f:
„Prüfung, bei der die Maschine zum Heben von Lasten in allen möglichen Betriebszuständen mit einer Last gleich dem Produkt aus der maximalen Tragfähigkeit und dem vorgesehenen dynamischen Prüfungskoeffizienten und unter Berücksichtigung ihres dynamischen Verhaltens betrieben wird, um ihr ordnungsgemäßes Funktionieren zu überprüfen.“
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 4.1.1. e:
„Prüfung, bei der die Maschine zum Heben von Lasten oder das Lastaufnahmemittel zunächst überprüft und dann mit einer Kraft gleich dem Produkt aus der maximalen Tragfähigkeit und dem vorgesehenen statischen Prüfungskoeffizienten belastet wird und nach Entfernen der Last erneut überprüft wird, um sicherzustellen, dass keine Schäden aufgetreten sind.“
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 4.1.1. d:
„Arithmetisches Verhältnis zwischen der für die statische oder dynamische Prüfung der Maschine zum Heben von Lasten oder des Lastaufnahmemittels verwendeten Last und der auf der Maschine zum Heben von Lasten oder dem Lastaufnahmemittel angegebenen maximalen Tragfähigkeit.“