Definition „aktive optoelektronische Schutzeinrichtung (AOPD)“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28.6:

(active opotoelectronic protective device)

Einrichtung, deren Abtastfunktion durch aussendende und empfangende optoelektronische Bauteile erfolgt;
durch Empfangsunterbrechung der im Gerät erzeugten optischen Strahlung wird die Anwesenheit eines undurchsichtigen Gegenstandes im festgelegten Wirkungsbereich nachgewiesen

ANMERKUNG: IEC 61496 stellt detaillierte Festlegungen zur Verfügung.

Neben dieser nichttrennenden Schutzeinrichtung nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von nichttrennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

Definition „Zweihandschaltung“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28.4:

Steuerungseinrichtung, die mindestens die gleichzeitige Betätigung durch beide Hände erfordert, um gefährdende Maschinenfunktionen in Gang zu setzen und aufrechtzuerhalten, und so eine Schutzmaßnahme nur für die Person bietet, die die Steuerungseinrichtung betätigt

ANMERKUNG: ISO 13851 stellt detaillierte Festlegungen zur Verfügung.

Neben dieser nichttrennenden Schutzeinrichtung nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von nichttrennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

Definition „Verriegelungseinrichtung / Verriegelung“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28.1:

mechanische, elektrische oder sonstige Art einer Einrichtung, die den Zweck hat, die Ausführung von gefährdenden Maschinenfunktionen unter festgelegten Bedingungen zu verhindern (im   Allgemeinen so lange, wie die trennende Schutzeinrichtung nicht geschlossen ist)

Neben dieser nichttrennenden Schutzeinrichtung nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von nichttrennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

Definition „trennende Schutzeinrichtung“

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.1.1. f:

Ein Maschinenteil, das Schutz mittels einer physischen Barriere bietet;

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.27:

technische Sperre, die als Teil der Maschine ausgelegt ist, um Schutz zu bieten

ANMERKUNG 1 Eine trennende Schutzeinrichtung darf entweder

  • allein wirken, wobei sie in diesem Fall nur dann wirksam ist, wenn sie „geschlossen” ist (bei einer beweglichen trennenden Schutzeinrichtung) oder „sicher in Stellung gehalten” wird (bei einer feststehenden trennenden Schutzeinrichtung), oder
  • in Verbindung mit einer Verriegelungseinrichtung mit oder ohne Zuhaltung, wobei der Schutz in diesem Fall unabhängig von der Stellung der trennenden Schutzeinrichtung sichergestellt wird.

ANMERKUNG 2 Je nach konstruktiver Ausführung darf eine trennende Schutzeinrichtung zum Beispiel als Gehäuse, Schild, Abdeckung, Schirm, Tür bzw. Verkleidung beschrieben werden.

ANMERKUNG 3 Die Benennungen für die Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen sind in 3.27.1 bis 3.27.6 definiert [Anm.: Siehe Links unten]. Siehe auch 6.3.3.2 und ISO 14120 zu den Varianten von trennenden Schutzeinrichtungen und bezüglich zugehöriger Anforderungen.

Definition „nichttrennende Schutzeinrichtung“

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.1.1. g:

Eine Einrichtung ohne trennende Funktion, die allein oder in Verbindung mit einer trennenden Schutzeinrichtung das Risiko vermindert;

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28:

andere als eine trennende Schutzeinrichtung

ANMERKUNG: Beispiele für nichttrennende Schutzeinrichtungen sind unter 3.28.1 bis 3.28.9 aufgeführt (Siehe Links unten).

Definition „sensitive Schutzeinrichtung (SPE)“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.28.5:

(en: sensitve protective equipment)
Einrichtung für den Nachweis von Personen oder Körperteilen, die ein entsprechendes Signal an das Steuerungssystem übermittelt, um so das Risiko für die erkannten Personen zu vermindern

ANMERKUNG: Das Signal kann erzeugt werden, sobald sich eine Person oder ein Körperteil über eine festgelegte Grenze bewegt – z. B. in einen Gefährdungsbereich hinein – (Annäherungsreaktion) oder solange die Anwesenheit einer Person in einem festgelegten Bereich nachgewiesen wird (Anwesenheitsmeldung) oder in beiden Fällen.

Neben dieser nichttrennenden Schutzeinrichtung nennt EN ISO 12100 auch andere Varianten von nichttrennenden Schutzeinrichtungen (siehe Link unten).

Definition „unerwarteter Anlauf / unbeabsichtigter Anlauf“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.31:

Jeder unvorhergesehene Anlauf, der zu einer Gefährdung führt

ANMERKUNG 1: Dies kann z. B. verursacht werden durch:

  • einen Befehl zum Ingangsetzen, der durch einen Ausfall in der Steuerung oder einen äußeren Einfluss auf die Steuerung bewirkt wird;
  • einen Befehl zum Ingangsetzen durch unpassende Handlung an einer Anlaufsteuerung oder anderen Teilen der Maschine, wie einem Messfühler oder Leistungssteuerungselement;
  • Wiederherstellung der Energieversorgung nach einer Unterbrechung;
  • äußere/innere Einflüsse (Schwerkraft, Wind, Selbstzündung bei Verbrennungsmotoren usw.) auf Teile der Maschine.

ANMERKUNG 2: Der Anlauf einer Maschine beim normalen Ablauf eines automatischen Arbeitszyklusses ist nicht unbeabsichtigt, kann aber im Verständnis der Bedienperson als unerwartet  angesehen werden. In diesem Fall schließt die Vermeidung von Unfällen technische Schutzmaßnahmen mit ein (siehe 6.3).

ANMERKUNG 3: In Anlehnung an ISO 14118:2000, Definition 3.2.