Ja. Der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ( Art. 1) nennt unter anderem auch Sicherheitsbauteile als zutreffend.
Vorsicht! Entsprechend Artikel 1 (2a) sind von der Maschinenrichtlinie u. a. ausgenommen:
„Sicherheitsbauteile, die als Ersatzteile zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und die vom Hersteller der Ursprungsmaschine geliefert werden.“