Fallen Sicherheitsbauteile in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Ja. Der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie (Link zu Originaldokument im PDF Art. 1) nennt unter anderem auch Sicherheitsbauteile als zutreffend.

Vorsicht! Entsprechend Link zu Originaldokument im PDF Artikel 1 (2a) sind von der Maschinenrichtlinie u. a. ausgenommen:

„Sicherheitsbauteile, die als Ersatzteile zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und die vom Hersteller der Ursprungsmaschine geliefert werden.“