Definition „Betriebsmittel“

Gemäß Link zu Originaldokument im PDF EMV-Richtlinie Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 bezeichnet der Ausdruck:

„Betriebsmittel“: ein Gerät oder eine ortsfeste Anlage;

Dieser Unterscheidung liegt zu Grunde, dass für Geräte und ortsfeste Anlagen unterschiedliche Verfahren vorgeschrieben sind, die sicherstellen, dass die grundlegenden Anforderungen der EMV-Richtlinie erfüllt worden sind.