Definition „unvollständige Maschine“

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2 g:

„Eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antriebssystem stellt eine unvollständige Maschine dar. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie zu bilden.“

Weitere Erläuterungen zu unvollständigen Maschinen: Link zu Originaldokument im PDF Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie § 46.

Definition „Wartungsfreundlichkeit (einer Maschine)“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.3:

Möglichkeit, eine Maschine in einem Zustand zu erhalten oder in einen Zustand zurückzuversetzen, in dem sie ihre Funktion unter den Bedingungen der bestimmungsgemäßen Verwendung erfüllen kann, wobei die notwendigen Tätigkeiten (Instandhaltung) nach festgelegten Verfahren und unter Anwendung festgelegter Mittel ausgeführt werden

Definition „Gefährdungsbereich (Gefahrenbereich)“

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.1.1. b:

„Den Bereich in einer Maschine und/oder in ihrem Umkreis, in dem die Sicherheit oder die Gesundheit einer Person gefährdet ist.“

Eine Definition zu den verwandten Begriffen „Gefährdungsbereich“ bzw. „Gefahrbereich“ befindet sich z. B. in:

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.11:

jeder Bereich in einer Maschine und/oder um eine Maschine herum, in dem eine Person einer Gefährdung ausgesetzt sein kann

Definition „Gefährdung“

Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.1.1. a:

„Im Sinne dieses Anhangs bezeichnet der Ausdruck „Gefährdung“ eine potenzielle Quelle von Verletzungen oder Gesundheitsschäden.“

EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.6:

potentielle Schadensquelle

ANMERKUNG 1: Der Begriff “Gefährdung” kann spezifiziert werden, um den Ursprung (z. B. mechanische Gefährdung, elektrische Gefährdung) oder die Art des erwarteten Schadens (z. B. Gefährdung durch elektrischen Schlag, Gefährdung durch Schneiden, Gefährdung durch Vergiftung, Gefährdung durch Feuer) näher zu bezeichnen.

ANMERKUNG 2: Die Gefährdung im Sinne dieser Definition ist entweder

  • bei der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine dauerhaft vorhanden (z. B. Bewegung von gefährdenden beweglichen Teilen, Lichtbogen beim Schweißen, ungesunde  Körperhaltung, Geräuschemission, hohe Temperatur), oder
  • kann unerwartet auftreten (z. B. Explosion, Gefährdung durch Quetschen als Folge eines unbeabsichtigten/unerwarteten Anlaufs, Herausschleudern als Folge eines Bruches, Stürzen als Folge von Beschleunigung/Abbremsen).

ANMERKUNG 3: Der französische Begriff „phénomène dangereux” sollte nicht mit dem Begriff „risque” verwechselt werden, der manchmal in der Vergangenheit hierfür verwendet wurde.